Vorlage - VO/2019/08123  

Betreff: Freigabe zur Fortführung der Maßnahmen der Brandschutz- und Elektrosanierung in den Liegenschaftsstandorten B. Schröder-Schule und E.-Geibel-Schule über 175.000,- EUR sowie außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Bohl, Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.09.2019 
21. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
24.09.2019 
22. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

1. Im Haushaltsjahr 2019 werden für folgende Projekt Verpflichtungsermächtigungen in einer Gesamthöhe von 860.000 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 gem. § 95 f (1) i.V.m. § 95 d (1) GO SH außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

B. Schröder-Schule 360.000,- EUR

E. Geibel-Schule 500.000,- EUR

Die Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktsachkonto 552001.554.7851000 – Bau von zwei Papierhallen am Skandinavienkai.

 

2. Die Fortsetzung der Maßnahmen „Brandschutz- und Elektrosanierungen der Standorte B. Schröder-Schule und E. Geibel-Schule“ wird freigegeben.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

4.401 Schule und Sport

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: Bereitstellung von Fördermitteln aus dem KlnvF/S des Bundes

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Berend-Schröder-Schule und Emanuel-Geibel-Schule waren Bestandteil des 15 Mio. Euro umfassenden Possehl-Schulbau-Förderprogramms. Im Zuge der ersten Mittelverschiebung innerhalb des Förderprogramms wurden die gesamtheitlich geplanten Sanierungen auf die folgenden von Possehl finanziell geförderten Maßnahmen beschränkt.

 

  • B. Schröder-Schule: Bauzustandserfassung
  • E. Geibel-Schule: Bauzustandserfassung, Dach- und Fassadensanierung

 

Die Bauzustandserfassungen ergaben umfangreiche Mängel, die eine kurz-, mittel- und langfristige Sanierung erforderten. Für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wurden mit der Projektfreigabe Nr. VO/2017/04747 vom 25.04.2017 ausschließlich kurzfristige und dringend notwendige, brandschutztechnische Sanierungen beschlossen.

Die Maßnahmen haben sich anschließend u.a. infolge Änderungen in Brandschutzvorschriften und entsprechend notwendigen Anpassungen der Planungen verschoben.

 

Auswertungen der „E-Checks“ und weitergehender Untersuchungen der elektrotechnischen Anlage an den Standorten ergaben, dass die infolge der eingeschränkten Finanzmittel bislang vorgesehene, zeitliche Verschiebung der Elektrosanierung zunehmend eine Dringlichkeit erfährt und eine Grundinstandsetzung ebenfalls zeitnah erforderlich ist.

 

Die zusätzlichen Leistungen führen zu folgenden Mehrkosten:

  • B. Schröder-Schule: E-Sanierung: 357.247,06 EUR brutto
  • E. Geibel-Schule:  E-Sanierung: 498.005,71 EUR brutto

 

Für die Leistungserbringung des Gewerkes Elektroarbeiten im Zuge der brandschutztechnischen Sanierung in der E.-Geibel- und B.-Schröder-Schule wurden nach erfolgreich durchgeführter beschränkter Ausschreibung die Aufträge an die Fa. Hartz & Gieseke Elektrotechnik GmbH vergeben.

Um die im Zuge der tiefergehenden Untersuchung festgestellten Mängel an der Bestandselektrik zeitnah, wirtschaftlich und ohne größere Bauablaufs- und Schulbetriebsbeeinträchtigungen abzustellen, ist geplant, die Fa. Hartz & Gieseke Elektrotechnik GmbH mit den auszuführenden Elektroarbeiten mittels Nachtragsauftrag zum bestehenden Hauptauftrag zu beauftragen.

 

Nach § 3a, Abs. 4, Pkt. 6, VOB/A ist die freihändige Vergabe ohne die Einholung von Gegenangeboten für den Nachtragsauftrag zur Elektrosanierung der B. Schröder-Schule zulässig, da „sich eine kleine Leistung von einer vergebenen größeren Leistung nicht ohne Nachteil trennen lässt.“

 

Für die zu vergebenen Elektroarbeiten in der E.-Geibel-Schule gilt § 3a, Abs. 4, Pkt. 1, VOB/A. Die zu vergebene Leistung zur Elektrosanierung an die Fa. Hartz & Gieseke Elektrotechnik GmbH ist mittels freihändiger Vergabe ohne die Einholung von Gegenangeboten zulässig, da „für die Leistung aus besonderen Gründen (Erfahrung und Gewährleistungsansprüche) nur ein bestimmtes Unternehmen in Betracht kommt.

 

Kostendeckung:

Zur finanziellen Deckung der Gesamtsumme von etwa 860.000,- EUR werden im Haushaltsjahr 2019 Verpflichtungsermächtigungen von dem Produktsachkonto 552001.554.7851 zur Verfügung gestellt. Die VEs waren für den Bau von zwei Papierhallen am Skandinavienkai (552001.554.7851) eingeplant. Sie werden nicht mehr benötigt, da der Bau nicht durch die Hansestadt Lübeck erfolgt (näheres siehe VO/2019/07881).

Die im Jahr 2020 benötigten Mittel werden unterjährig aus anderen Projekten, bei denen der Mittelabfluss dies ohne Projekteinschränkungen zulässt, aufgestockt.

 

Dringlichkeit:

Es handelt sich um laufende Bauvorhaben. Um die Fortführung der Bauarbeiten sicherzustellen, muss die Vorlage möglichst zeitnah in die Gremien gegeben werden.

 

 


Anlagen

Anlage 1 – finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (18 KB)