Vorlage - VO/2019/08079  

Betreff: Lübeck "Altstadt" - Planerische Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Städtebauförderungsprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Maaß, Birgit
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.09.2019 
21. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2019 
22. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Endbericht VU und IEK Altstadt
Anlage 2_Anlagen 1-4 zum Endbericht
Anlage 3_Pläne 1-13

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Vorbereitende Untersuchung (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) werden zur einheitlichen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Altstadt“ Lübeck beschlossen und der weiteren Umsetzung im Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ verbindlich zu Grunde gelegt.
  2. Die aus dem IEK abgeleitete räumliche Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Altstadt“ Lübeck wird als Sanierungssatzung gemäß §142 (3) BauGB beschlossen. Die Sanierung soll in den, nach Inkrafttreten der Satzung, folgenden 15 Jahren durchgeführt werden.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die Programmumsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wird seit März 2016 durch eine fachbereichsübergreifende Projektgruppe begleitet und koordiniert. Stellvertretend für die Fachbereiche waren beteiligt:

- 1.160 Frauenbüro

- 1.102 Statistik und Wahlen

- 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

- 3.030 Fachbereichscontrolling

- 4.041 Fachbereichsdienste

- 4.491 Archäologie und Denkmalpflege

 

Zustimmend.

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden in diesem Planungsstudium nicht in besonderem Maße berührt. Im Rahmen der Durchführung kommen projektbezogen verschiedene Beteiligungsformate zur Anwendung.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Begründung)

 


Begründung

Gemäß den seit 01.01.2015 geltenden Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) als fachübergreifende, koordinierte und ausgewogene städtebauliche Planung zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme aufzustellen. Diese städtebauliche Planung ist Voraussetzung und Grundlage für die Förderung von Maßnahmen der Durchführung im Rahmen der weiterführenden Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“.

 

Inhaltlich folgt das IEK, mit der Zielkonzeption und Maßnahmenausrichtung, der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB. In der VU wurden Stärken und Potentiale sowie Probleme und Konflikte des Gebiets erfasst und bewertet.

Das IEK ist als Steuerungsinstrument für die zukünftige Gebietsentwicklung zu begreifen, welches ausführlich die Ziele der städtebaulichen Sanierung darstellt und konkrete Maßnahmen und Projekte benennt, die integriert zur Stabilisierung und Aufwertung des Gebietes beitragen.

 

Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Altstadt“ wurde für die Einzelmaßnahme „Historisches Rathaus“ vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI) 2016 die Zustimmung zum Mitteleinsatz gemäß B 3.3 i.V.m- B 1.1.7 STBauFR 2005 erteilt. Eine Reihe von Teilsanierungen, z.B. im Germanistenkeller, dem Bürgerschaftssaal sowie an Nord-, Ost- und Südfassade sind inzwischen erfolgt. Die Bewilligung und Zustimmung zum vorzeitigen Einsatz der Förderungsmittel erfolgte unter dem Vorbehalt der Genehmigung des IEK durch das MILI und dem Beschluss durch die Lübecker Bürgerschaft.

 

Die Förderung von privaten Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zielt darauf ab, Eigentümer*innen zu aktivieren und zu unterstützen. Die Bewertung des baulichen Zustands der Gebäude erfolgte anhand einer äußeren Inaugenscheinnahme im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der von den Eigentümer*innen gemachten Selbstauskunft. Das Ergebnis der Bewertung stellt keine Verpflichtung zur Durchführung von Maßnahmen dar, sondern ist als Angebot an die Eigentümer*innen zu verstehen.

 

Gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht des IEK beträgt die mögliche Förderung der geplanten Maßnahmen, auf Basis der voraussichtlichen Kosten, im gesamten Durchführungszeitraum rund 90 Millionen Euro. Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist, dass das MILI der Aufnahme der einzelnen Maßnahme in den jährlich abzustimmenden Maßnahmenplan vor Maßnahmenbeginn zugestimmt hat. Die Höhe der auf die Zuwendungen zu erbringenden gemeindlichen Eigenmittel bemisst sich nach dem Prinzip der Anteilsfinanzierung zu je einem Drittel durch Bund, Land und Gemeinde, soweit nicht ausnahmsweise abweichende Anteile festgelegt werden.

 


Anlagen

Anlage 1: Endbericht VU und IEK „Altstadt“

Anlage 2: Anlagen 1 – 4 zum Endbericht

Anlage 3: Pläne 1 - 13

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Endbericht VU und IEK Altstadt (6122 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Anlagen 1-4 zum Endbericht (5230 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Pläne 1-13 (6986 KB)