ALLRIS - Auszug

12.03.2026 - 6.1 Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Beda...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Schneider stellt sich kur vor und berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation über die Kita-Bedarfsplanung. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kerlin erklärt Frau Schneider, dass die Auswertung nach Betreuungsform erfolge und zum Zeitpunkt der Umfrage (Dezember 2025) insgesamt 280 Plätze unbelegt waren. Die stadtweite Auslastung der Einrichtungen sei mit 97% vergleichsweise hoch.

 

Auf Nachfragen von Frau Schulte-Ostermann erklären Herr Dührkoop, Frau Frank und Frau Schneider, dass es zurzeit zwei Personen gebe, die überlegen die Kindertagespflege einzustellen. Unmittelbar nach Bürgerschaftsbeschluss seien die Kindertagespflegepersonen informiert worden und aus dem Verbund sei die Rückmeldung gekommen, dass keine größeren Rückgänge in der Kindetagespflege zu berücksichtigen seien. Die überjähjrige Entwicklung der Aufnahme im u3-Bereich, getrennt nach Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege wird nachgeliefert. Bisher seien keine Härtefallanträge gestellt worden.

 

Herr Griepentrog macht den Unterschied zwischen Bedarf der Kinder und Bedürfnis der Eltern deutlich. Auf Nachfragen erklärt Frau Frank, dass möglichst an allen Standorten die Betreuung von null bis sechs Jahren abgebildet werde. Weiterhin würden qualitative Aspekte künftig mehr in den Fokus genommen.

 

Auf Nachfragen von Herrn Reclam erklären Frau Schneider und Herr Dührkoop, dass außerplanmäßige Schließungen statistisch nicht in der Kita-Bedarfsplanung berücksichtigt seien. Dennoch sollen diese künftig im Kita-Portal erfasst werden.

Weiterhin berichtet Frau Schneider, dass in Moisling eine Kita in 2024 geschlossen worden und die Versorgungsquote daher niedrig sei. Frau Frank ergänzt, dass unterschiedliche Stadtteile auch unterschiedliche Bedarfe hätten. Frau Eitel weist darauf hin, dass es für Träger nicht immer einfach sei geeignete Grundstücke zu finden.

 

Auf eine Nachrage von Frau Balke macht Frau Frank deutlich, dass eine kleinräumliche Versorgung angestrebt werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Reclam erklärt Frau Eitel, dass das Umformen von Elementargruppen in altergerechte Gruppen von den Fachkräften anhängig sei und nicht überall gelingen würde.

 

Auf Nachfragen von Herrn Kerlin weist Frau Schneider auf die letzte Folie der Präsentation und die Perspektive der Arbeitsweise hin. Die Kita in der Ostseestr. sei in der vergangenen  Maßnahmenplanung enthalten und dementsprechend beschlossen worden.

 

Frau Benecke-Benbouabdellah bittet um eine künftige Aufschlüsselung und Auswertung der Inklusionsdaten (Folie 10 der Power-Point-Präsentation) nach Stadtteil und Träger:in. Frau Frenz ergänzt, dass Integrationsmaßnahmen ins Monitoring aufgenommen werden sollen und dass man mit den Träger:innen im Gespräch sei.

 

Auf Anregung von Frau Prüß teilt Herr Drescher mit, dass es eine integrierte Berichterstattung gebe, die Bereiche bereits auf Prozessebene im Austausch seien und Wechselwirkungen aufgezeigt würden. Frau Prüß bittet um Vorstellung dieser integrierten Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss, gerade hinsichtlich der unterversorgten Stadtteile.

 

Frau Plesmann erklärt die Stellungnahme der KEV / SEV.

 

Auf Nachfragen von Herrn Zimmermann erklärt Frau Schneider, dass in der Anlage 2 der Vorlage die Auslastung je Einrichtung nachvollziehbar dargestellt sei. Frau Frank, Herr Dührkoop und Herr Puhle ergänzen, dass die freien Plätze im Kita-Portal einsehbar wären.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Kerlin erklärt Frau Schneider, dass die Träger:innen Elternbefragungen druchführen und die Bedarfe in der Kita-Bedarfsplanung berücksichtigt würden.

 

Auf Hinweis von Frau Marschner erklären Frau Schneider und Herr Griepentrog, dass die Betreuungszeiten im KitaGesetz geregelt seien und dass bei einer Aufteilung der Betreuung auf beide Elternteile, eine acht-Stunden-Betreuung ausreichend wäre.

 

Frau Schulte-Ostermann weist darauf hin, dass verlässliche Ferien-Angebote im schulischen Ganztag vor Ort besser angenommen würden, als eine Bündelung der Angebote an einem anderen Schulstandort.

Herr Puhle ergänzt, dass das SGB VIII dahingehend geändert werde, als dass §11 Jugendarbeit zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs im Ganztag in den Schulferien herangezogen werden könnte.


 

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Beschluss:


1. Die in der Anlage 3 dargestellten Maßnahmen werden in den Bedarfsplan i.S. des KiTaG aufgenommen.

 

2. Der gesamtstädtische Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von -178.226,25 Euro für die Umsetzung der Maßnahmenplanung wird zur Kenntnis genommen.
 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

 

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