| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2022 |
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SI/2022/070 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilung der Vorsitzenden |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 3.2.1 |
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Jahresbericht Ringstedtenhof (Herr Beckmann-Roden und Cornelika Klaffke (Geschäftsführung Landwege e.V.) sind anwesend) |
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| Ö 3.2.2 |
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Sachstand Bürgerservice |
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| Ö 3.2.3 |
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Änderung Taxitarif |
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| Ö 3.2.4 |
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Vorstellung Anna Vorländer, Büroleiterin Stadtwald |
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| Ö 3.2.5 |
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Verkauf von Eichen Submissions- und Freihandverkauf |
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| Ö 3.2.6 |
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Eichenfällung im Stadtwald |
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| Ö 3.2.7 |
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Vorstellung neuer Mitarbeiter Feuerwehr |
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| Ö 3.2.8 |
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Ergebnisse AG Feuerwehr |
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 3.3.1 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Zivilschutz in Lübeck |
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VO/2022/11037 |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge |
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VO/2022/10980 |
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| Ö 4.2 |
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Lübeck sorgt vor: Hitzeaktionsplan (Stufe 1) und Hitzeportal für Lübeck |
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VO/2022/11040 |
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| Ö 4.3 |
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Lübeck sorgt vor: Wassersensible, fahrradfreundliche und barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Kücknitz |
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VO/2022/11023 |
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| Ö 4.4 |
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Änderung der Stadtverordnung über das Landschaftssschutzgebiet "Travemünder Winkel" in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2022/11039 |
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| Ö 4.5 |
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Änderung der Stadtverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Lauerhofer Feld" in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/10389 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - Satzungsbeschluss |
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VO/2022/11036 |
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| Ö 5.2 |
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128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 -,
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - Satzungsbeschluss (Herr Gerdes und Herr Dr. Bruns, KWL, sind anwesend) |
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VO/2022/11042 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 15.04.00 ‑ Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 ‑ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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10.05.2022 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 15.04.00 ‑ Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 ‑ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 11 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorlage zu beschließen
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16.05.2022 - Bauausschuss |
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Ö 3.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 15.04.00 ‑ Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 ‑ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 9 | Nein-Stimmen | 6 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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17.05.2022 - Hauptausschuss |
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Ö 5.10 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 15.04.00 ‑ Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 ‑ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 12 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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19.05.2022 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.10 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 15.04.00 ‑ Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 ‑ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 34 | Nein-Stimmen | 9 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat (nächster Termin 21.06.2022) |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2022 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Sachstand Feuerwehr Gerätehaus Kronsforde |
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| N 12.2 |
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Antwort auf mdl. Anfrage AM Mauritz / Zahlungen an die KWL |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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