Veröffentlicht am 22.04.2026

Frauenbüro legt Tätigkeitsbericht 2023-2025 vor

Aktionspläne standen im Fokus der Arbeit

Seit 1989 arbeitet das Team im Frauenbüro der Hansestadt Lübeck daran, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Lübeck sowohl in der Stadtgesellschaft als auch innerhalb der Stadtverwaltung voran zu bringen.

Jetzt liegt der Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023-2025 vor, der einen Blick hinter die Kulissen bietet, die Schwerpunkte der letzten Jahre vorstellt und die Vielfalt der Aktivitäten und beteiligten Akteur:innen aufzeigt.

„Das Frauenbüro hat in den letzten drei Jahren vor allem an drei großen Aktionsplänen für mehr Gleichstellung in Lübeck gearbeitet,“ so Elke Sasse, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck. „Dem Aktionsplan Gleichstellung | Querr, dem Aktionsplan gegen Gewalt und dem stadtinternen Gleichstellungsplan.“

·         Aktionsplan gegen Gewalt / Istanbul Konvention: Vom Zeichen setzen im Fußballstadion bis zur anonymen Sprechstunde für Trans-Personen zum Thema Gewalt
In Folge der internationalen Istanbul-Konvention und einer Bestandsaufnahme zum Thema Gewalt und Prävention von Gewalt gegen Frauen in Lübeck hatte die Bürgerschaft 2024 einen Aktionsplan gegen Gewalt in Auftrag gegeben. Gemeinsam mit vielen Akteur:innen wurde dieser Aktionsplan mit 57 Maßnahmen erarbeitet und im September 2025 der Bürgerschaft vorgelegt.

·         Aktionsplan Gleichstellung | Queer / Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene: Von Sportangeboten für Frauen bis zum digitalen Empowerment
Bereits 2019 ist die Hansestadt Lübeck  der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene beigetreten. Auch hierzu wurde gemeinsam mit Bürger:innen, Verwaltung und Stakeholder:innen im Jahr 2025 bereits der zweite Aktionsplane Gleichstellung (seit 2025 inklusive queer) mit mehr als 60 konkreten Maßnahmen vorgelegt. Beispiele für Maßnahmen sind z.B. digitales Empowerment von Frauen, Sportangebote für Frauen in den Stadtteilen, Väter als Zielgruppe der Frühen Hilfen, Bildungsurlaub mit Kinderbetreuung, Wohnungen für Alleinerziehende, Konzeptentwicklung für ein Queeres Zentrum und vieles mehr.

·         verwaltungsinterner Gleichstellungsplan: Frauen in Führung, Vereinbarkeit Erwerbs- und Sorgearbeit
2024 wurde die Fortschreibung des verwaltungsinternen Rahmenplan Gleichstellung vom Frauenbüro begleitet. Beispiele für Maßnahmen sind geplante Pilotprojekte zum Topsharing und Führen auf Probe.

Neben den Aktionsplänen mit konkreten Maßnahmen zeigt der Tätigkeitsbericht viele andere Aktivitäten des Frauenbüros: Beratungen, Lesungen, Publikationen und insbesondere auch die breite Vernetzung in die Stadt.

Aber der Bericht zeigt auch, wo nach wie vor Nachholbedarf besteht. Zum Beispiel beim Frauenanteil an den Geschäftsführungen kommunaler Gesellschaften (4%), beim Anteil von Frauen in der Bürgerschaft (24%) und den Ausschüssen oder bei der Bezahlung: Frauen in Lübeck verdienten zuletzt pro Monat 825 Euro weniger als Männer.

Aufgrund der Beschlüsse der Bürgerschaft zur Haushaltskonsolidierung im Jahr 2025 kann, trotz gleichzeitigem Auftrag der Bürgerschaft, jedoch die halbe Stelle zur Erarbeitung und Begleitung des Aktionsplan Gleichstellung (Charta) aktuell nicht nachbesetzt werden. „Damit steht der ganze Aktionsplan auf der Kippe“, so Elke Sasse. Bereits im Zuge der Haushaltsberatungen hatte das Frauenbüro in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Einsparungen nicht zulasten der Gleichstellung gehen dürfen.  Dennoch wurden z.B. die Mittel für kostenfreie Mittel der Familienplanung nach vielen Jahren eingespart.

„Die Gleichstellung von Frauen und Männern kommt voran, steht aber unter Druck“, resümiert Petra Schmittner, Mitarbeiterin im Frauenbüro Lübeck.

Auch die in Lübeck stattfindende Bundeskonferenz der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten am 18. und 19. Mai 2026 mit dem Untertitel „Kurs halten in antifeministischen Gewässern“ mache dies deutlich.

Der Tätigkeitsbericht des Frauenbüros ist online unter www.luebeck.de/frauenbuero einzusehen und wird am 28. April im Hauptausschuss und 30. April in der Lübecker Bürgerschaft auf der Tagesordnung stehen.

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