Veröffentlicht am 16.01.2026

Leinenpflicht im Naturschutzgebiet: Neue Informationsgrafik klärt auf

Am Dummersdorfer Ufer werden die Hintergründe der Regel jetzt auf Tafeln erläutert

Informationsgrafik Leinenpflicht im Naturschutzgebiet am Dummerdorfer Ufer

Im Rahmen des Projekts HOTSPOT28 – Natürlicher Klimaschutz im Norden hat die Hansestadt Lübeck im Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer drei neue Informationstafeln aufgestellt, um auf die Leinenpflicht für Hunde hinzuweisen.

Während bundesweit ein großer Artenrückgang zu beobachten ist, stellen gesetzlich geschützte Naturschutzgebiete einen überlebenswichtigen Rückzugsort für viele Tier- und Pflanzenarten dar. Weil diese Landschaften allerdings auch beliebte Ausflugsziele sind, gelten für Besucher:innen besondere Regeln. Die neuen Informationstafeln klären Besucher:innen in kurzen und verständlichen Botschaften auf, warum Hunde im Naturschutzgebiet an die Leine gehören.

Konsequenzen freilaufender Hunde für Pflanzen- und Tierwelt

Vielen Besucher:innen sind die möglichen Auswirkungen freilaufender Hunde in der Natur nicht bewusst. Dabei können Gefahren für Wildtiere und Pflanzen ganz einfach beschränkt werden, indem der Hund an der Leine geführt, zusammen auf den Wegen gegangen und Hinterlassenschaft des Vierbeiners eingesammelt wird.

Denn Hunde können Wildtiere beispielsweise allein durch ihren Geruch vergrämen. Gebiete, die häufig von Hunden besucht werden, sind für Wildtiere als Lebensraum nicht sicher und damit manchmal unbewohnbar. Darüber hinaus sorgen die Ausscheidungen der Hunde auf den eigentlich nährstoffarmen Böden für eine Überdüngung – darunter leiden unsere heimischen Pflanzenarten und eine Ausbreitung fremder Pflanzenarten wird begünstigt. Verschwindet eine hiesige Pflanzenart, so werden es auch die von ihr abhängigen Insekten verdrängt.

Außerdem ist der tief verankerte Territorial- und Jagdinstinkt von Hunden nicht zu unterschätzen. Dieser kann dazu führen, dass der Ruf ihrer Besitzer:innen ignoriert wird, sobald sich ein potenzielles „Beutetier“ nähert. Bei einer Jagd können die flüchtenden Tiere verletzt oder sogar getötet werden.

Laut Landesnaturschutzgesetz handelt es sich bei einem unangeleinten Hund im Naturschutzgebiet um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Weitere Informationen und Regeln zur Hundehaltung in Lübeck finden sich unter www.luebeck.de/hunde.

Auch Vierbeiner durch die Leine vor Gefahren schützen

Das Anleinen des eigenen Hundes schützt nicht nur andere, sondern auch ihn vor möglichen Gefahren. So gibt es viele Tiere und Pflanzen, die äußerst wehrhaft sein können. Beispielsweise werden Wildschweine oder Weidetiere sehr aggressiv, wenn ihren Jungen Gefahr droht. Der Biss einer Kreuzotter ist giftig und kann zu Lähmungen führen, Dornen und Stacheln können schmerzhafte Verletzungen zur Folge haben und durch Grannen von Getreide oder Gräsern sind schwere Entzündungen möglich.

Hintergrund: HOTSPOT28 – natürlicher Klimaschutz im Norden

Das Verbundprojekt HOTSPOT28 – natürlicher Klimaschutz im Norden ist ein Klima- und Natur-schutzvorhaben, dessen Maßnahmengebiet sich entlang der Ostseeküste von Lübeck (Schleswig-Holstein) bis zum Ostseebad Rerik (Mecklenburg-Vorpommern) erstreckt. Verbundpartner:innen des Projekts sind neben der Hansestadt Lübeck der Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e. V., der BUND M-V e. V., die Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V sowie die Gemeinde Ostseebad Insel Poel.

Gefördert wird das Projekt im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und kofinanziert durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) mit Mitteln des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV) sowie durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN). 

Neuigkeiten über das HOTSPOT28-Projekt finden sich unter www.hotspot28.de.

Informationen zum lübschen Teilprojekt stehen unter www.luebeck.de/hotspot28 zur Verfügung oder können per E-Mail an hotspot28@luebeck.de angefragt werden.

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