Veröffentlicht am 05.12.2025

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplan Solarpark Blasfeld / Wulfsdorf

Öffentliche Auslage bis einschließlich 9. Januar 2026 – Unterlagen auch im Internet abrufbar

Bebauungsplan 11.04.00 – Solarpark Blasfeld / Wulfsdorf

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans 11.04.00 – Solarpark Blasfeld / Wulfsdorf – und der zugehörigen 153. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Das rund 20 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen, in der Gemarkung Wulfsdorf, westlich der Bundesstraße 207 (B 207) und der Bahnstrecke Lübeck - Lüneburg. Es wird im Norden durch die Straße Blasfeld, im Osten durch die Bahnstrecke Lübeck - Lüneburg, im Süden durch den Wulfsdorfer Weg und im Westen durch die Ortslage Wulfsdorf begrenzt, die sich jedoch mindestens 200 Meter entfernt befindet. Zwischen der Ortslage und dem Geltungsbereich der geplanten Anlage befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. An der Westseite ist der Zuschnitt so gewählt, dass weiterhin nutzbare landwirtschaftliche Flächen verbleiben, die bewirtschaftet werden können.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigt der Übersichtsplan – dieser steht unter dem unten stehenden Link zum Download zur Verfügung.

Mit dem Bebauungsplan 11.04.00 – Solarpark Blasfeld / Wulfsdorf und der Änderung des Flächennutzungsplans wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einschließlich zugehöriger Nebenanlagen zu schaffen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 3. Dezember 2025 bis einschließlich 9. Januar 2026 Gelegenheit zur Information über die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben:

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und sich vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), per Post (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins hierzu äußern.

Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 3. Dezember 2025 bis einschließlich 9. Januar 2026 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter www.luebeck.de/bebauungsplaene.

Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der zugehörigen Begründung.

Zusätzlich werden die Unterlagen im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck, zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt: montags bis mittwochs jeweils 8 bis 15 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin unter der Rufnummer (0451) 122-6138 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.

Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer Öffentlichen Veranstaltung am 8. Dezember 2025 um 18.30 Uhr im Forum der Paul-Klee-Schule (Alexander-Flemming-Straße 6, 23562 Lübeck) vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Im weiteren Verfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

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