Bebauungsplan 32.59.00 – Howingsbrook / Rödsaal
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Die Hansestadt Lübeck stellt aktuell den Bebauungsplan 32.59.00 – Howingsbrook / Rödsaal – auf. Das circa 10 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde innerhalb des Stadtbezirks Alt Travemünde und umfasst überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Begrenzt wird das Plangebiet
· im Norden durch die Straße Rödsaal,
· im Osten durch die Straße Steenkamp,
· im Süden durch die Straße Howingsbrook,
· im Westen durch vorhandene Knickstrukturen.
Der räumliche Geltungsbereich der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst lediglich einen Teil der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 32.59.00 – konkret die landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes einschließlich erforderlicher Infrastruktur (u. a. Kita, Spiel- und Grünflächen) am nördlichen Siedlungsrand von Travemünde geschaffen werden.
Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 14. Juli 2025 bis einschließlich 1. August 2025 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen.
Die Unterlagen können unter www.luebeck.de/bebauungsplaene in der Rubrik „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ abgerufen werden.
Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer Öffentlichen Veranstaltung am 24. Juli 2025 um 18.30 Uhr in den Räumlichkeiten des Gemeinnützigen Vereins in Travemünde, Torstraße 1, 23570 Lübeck, vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zusätzlich können die Unterlagen im Bürgerservicebereich des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
montags bis mittwochs jeweils von 8 bis 15 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter (0451) 122-6154 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und erhalten Gelegenheit sich über die Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Planung zu informieren sowie Stellungnahmen zur Planung vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Telefon: (0451) 122-6154) zur Niederschrift abzugeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
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