Der Lübecker Dom
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Die Wahl des Behindertenbeirats ist ein wichtiger Schritt, um die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene zu vertreten. Dank der Satzungsänderung ist es nun möglich, dass gesetzliche Vertreter:innen von Kindern und Jugendlichen sich in den Beirat wählen lassen und ebenfalls aktiv wählen können.
Wählbar sind alle Personen:
· die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 oder eine Gleichstellung haben, oder gesetzliche Vertreter:innen von Minderjährigen mit Behinderung,
· die ihren ersten Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Lübeck angemeldet haben und
· die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Menschen mit Behinderungen, die aktiv im neuen Beirat mitarbeiten wollen, können sich noch bis zum 1. Juni 2025 für die Wahl unter Angabe von Name, Adresse, GdB, Telefonnummer, E-Mail sowie einer kurzen Begründung, weshalb sie gerne im Beirat mitwirken möchten, per E-Mail an Behindertenbeirat@luebeck.de bewerben.
Ab dem 2. Juni 2025 wird die Liste der Delegierten im Rathaus und der Geschäftsstelle ausgelegt.
Wahlberechtigung und Wahlablauf
Wahlberechtigt sind am 30. Juni 2025 alle Bürger: innen, die einen GdB von mindestens 20 nachweisen können und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Lübeck haben. Als Nachweis mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis sowie der Nachweis über den Grad der Behinderung.
Die Wahl findet am 30. Juni 2025 um 15 Uhr im Rathaus in der Großen Börse statt.
Weitere Informationen sind in der Geschäftsstelle Behindertenbeirat unter der Rufnummer (0451) 122 4511 oder per E-Mail an Behindertenbeirat@luebeck.de erhältlich.
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