Veröffentlicht am 30.01.2024

Grundhafte Sanierung Moislinger Mühlenweg

Am 5. Februar 2024 starten die Straßenbauarbeiten zwischen Oberbüssauer Weg und Einmündung Hasselbreite

Voraussichtlich ab Montag, 5. Februar 2024, wird mit den Straßen- und Tiefbauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Verkehrsflächen des Moislinger Mühlenwegs, zwischen dem Oberbüssauer Weg und der Einmündung Hasselbreite, in zwei Bauabschnitten begonnen. Die Sanierungsmaßnahme steht in Zusammenhang mit dem Ausbau des Bahnhaltepunkt Moisling.

Neben der erforderlichen Sanierung aufgrund des schlechten baulichen Zustands der Fahrbahnen, soll der Bereich zukünftig zu einer Verkehrsberuhigten Zone umfunktioniert werden. Betroffen ist dabei der Bereich zwischen dem Oberbüssauer Weg und der Einmündung Hasselbreite auf einer Gesamtlänge von rund 150 Metern.

In zwei Bauabschnitte unterteilt beträgt die Gesamtbauzeit der Maßnahme etwa acht Wochen mit einer jeweiligen Bauzeit von circa fünf Wochen im ersten Abschnitt und etwa drei Wochen im zweiten Bauabschnitt. Voraussichtlich Anfang April sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Aus arbeitstechnischen und Sicherheitsgründen werden die zwei Teilabschnitte unter jeweiliger Vollsperrung des Arbeitsbereiches für den Durchgangsverkehr ausgeführt.

Die Sanierungsarbeiten beginnen an der Einmündung zum Oberbüssauer Weg und bewegen sich in Richtung der Hasselbreite. Der erste Teilabschnitt erstreckt sich bis zur Einmündung der Hasselbreite und soll bis Ende 10. Kalenderwoche 2024 andauern. Während der Arbeiten in diesem Abschnitt bleibt der Kiwittredder aus Richtung „Auf dem Schild“ für den Anliegerverkehr erreichbar. Im daran unmittelbar anschließenden zweiten Abschnitt erfolgen die Arbeiten dann von Mitte der Einmündung Kiwittredder bis zur Einmündung Hasselbreite. Dieser Abschnitt soll bis Ende März fertiggestellt sein. Der Kiwittredder ist während dieser Arbeiten wieder aus Richtung Oberbüssauer Weg anfahrbar.

Die Umgestaltung zur Verkehrsberuhigten Zone erfolgt als Vollausbau mit Austausch und Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus. Anschließend werden die Fahrbahnflächen wieder in klassischer Asphaltbauweise hergestellt. Die Erneuerung des Gehweges entlang der Grundstücke wird im Rahmen der Baumaßnahme ebenso vorgenommen. Fußgänger:innen müssen im ersten Abschnitt einen Umweg Richtung Oberbüssauer Weg entweder über den Kiwitredder oder die Hasselbreite nehmen.

Vorausgesetzt, dass die Witterungsbedingungen den geplanten Bauablauf nicht wesentlich behindern, sollen sämtliche Verkehrsflächen spätestens ab Mai 2024 wieder uneingeschränkt nutzbar sein.

Die Stadt dankt allen betroffenen Anliegern und Verkehrsteilnehmern für das Verständnis für die mit den Bauarbeiten unvermeidbar verbundenen Behinderungen und Beeinträchtigungen.

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