Veröffentlicht am 10.11.2023

Erhalt der städtebaulichen Struktur der Wohngebiete im Norden Travemündes

Ziele und Zweck des Bebauungsplanverfahrens Helldahl / Leegerwall werden am 14. November 2023 in der Stadtschule Travemünde vorgestellt – Öffentlicher Aushang vom 13. November bis 1. Dezember 2023

Die Hansestadt Lübeck stellt aktuell den Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – im Norden Travemündes auf. Der Geltungsbereich liegt zwischen den Straßen Strandweg, Strandredder, Helldahl, Kowitzberg und Leegerwall. Es handelt sich hierbei um Wohngebiete, die in erster Linie von freistehenden eingeschossigen Einfamilienhäusern mit großen Grundstücken geprägt werden.

Ziel des Bebauungsplans ist der Erhalt der städtebaulichen Struktur sowie der Schutz der Wohnfunktion. In der Vergangenheit und auch in jüngerer Zeit sind Gebäude in dem Gebiet entstanden, die die maßgebliche Gebäudegröße im Planungsgebiet teilweise deutlich überschreiten und sich nicht in die städtebauliche Struktur einfügen. Es sollen deshalb in Zukunft eingeschossige Ein- und Zweifamilienhäuser zulässig sein und zudem Ferien- oder Nebenwohnungen ausgeschlossen werden. Hierzu werden Festsetzungen zu Grundfläche, Größe und Form der Gebäude getroffen, die auch Erweiterungen ermöglichen.

Bestehende Mehrfamilienhäuser insbesondere an der Straße Helldahl genießen, so wie alle bestehenden Gebäude im Plangebiet Bestandsschutz. Die Festsetzungen des Bebauungsplans gelten für Neubauten und Erweiterungen.

Die und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung am 14. November 2023 um 18 Uhr in der Aula der Stadtschule Travemünde, Hirtengang 10, 23570 Lübeck, vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Ein Zugang zur Schule ist über den Schulhof vom Hirtengang aus und an diesem Abend auch über die Torstraße möglich.

Digital sind die Unterlagen ab 11. November 2023 online abrufbar unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene.

Die Planungsunterlagen liegen zudem in der Zeit vom 13. November 2023 bis einschließlich 1. Dezember 2023 im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, im Foyer (Erdgeschoss) aus.

Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8 bis 15 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständiger Sachbearbeiter unter der Rufnummer (0451) 122 6131 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen. +++