Veröffentlicht am 01.11.2023

Informationsveranstaltung Istanbul Konvention

Was bedeutet die Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Kommunen

Die Forderung nach einer „Umsetzung der Istanbul-Konvention“ gerade auch vor Ort, in der Kommune, wird immer nachdrücklicher – von verschiedenen Seiten. Denn Deutschland hat die Istanbul-Konvention bereits 2017 ratifiziert und hat sich damit verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen (auch auf kommunaler Ebene), alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Aber was heißt das konkret?

Katharina Wulf, Geschäftsführerin des LFSH www.lfsh.de, dem Dachverband der Frauenberatungsstellen und Notrufe in Schleswig-Holstein, wird dies anschaulich und ganz praktisch erläutern und Handlungsansätze für die Umsetzung vor Ort aufzeigen.

Eingeladen sind Kommunalpolitiker:innen und alle mit dem Thema „Gewalt gegen Frauen“ beschäftigten Einrichtungen und Interessierten in Lübeck.

Ort: Diele, Mengstraße 41, 23552 Lübeck

Anmeldung: frauenbuero@luebeck.de, Tel. (0451) 122-1615 +++