Veröffentlicht am 25.10.2023

Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr vorliegen

Bürgermeisterwahlen sind logistische Herausforderung für die Stadtverwaltung

Organisatorischer Wahlablauf, v.l.n.r. Joanna Hagen, Gemeindewahlleiterin, Senatorin und erste Stellv. Bürgermeisterin, Beate Lege, stellv. Gemeindewahlleiterin, Bereichsleiterin 1.102 Logistik, Statistik und Wahlen und Lutz-Stephan-Dabelstein, Projektleiter Wahlen

 

Am 5. November 2023 findet in Lübeck die Bürgermeisterwahl statt. 175.000 wahlberechtigte Lübecker:innen sind an diesem Tag zur Wahl aufgerufen. Rund 1000 Ehrenamtliche unterstützen Lübeck bei der Durchführung der Wahlen. Bereits jetzt sind viele von ihnen im Einsatz, um die laufende Briefwahl logistisch sicher zu stellen.

Die Wahlberechtigten können einmalig per Brief- oder per Urnenwahl ihre Stimme abgeben. Rund 25.000 Wahlberechtigte schätzt das Organisationsteam, wird im Vorwege einen Antrag auf Briefwahl stellen. Wichtig ist, dass die Unterlagen rechtzeitig, bis spätestens am 5. November 2023 um 18 Uhr, wieder abgegeben werden.

„Fünf Kandidat:innen stehen zur Wahl, die Lübecker:innen haben nun die Aufgabe die geeignetste Person auszuwählen. Als aktive Bürger:innen, die sich ihrer persönlichen Verantwortung für die Gesellschaft bewusst sind, können Sie die demokratischen Prozesse mitgestalten. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und gehen Sie zur Wahl“, fordert Gemeindewahlleiterin, Senatorin und erste Stellv. Bürgermeisterin, Joanna Hagen die Bürger:innen auf.

Briefwahlunterlagen beantragen

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Um den Wahlberechtigten die Briefwahl zu erleichtern und den Briefwähler:innen kürzere Wege anzubieten, können die Wahlunterlagen bis Freitag, 3. November 2023, 12 Uhr persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:

·         Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck

·         Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck

 

 

Alternativ können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden. Die Wahlberechtigten können hierfür die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine Mail an briefwahl@luebeck.de schicken. Die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ist bis 1. November 2023, 15 Uhr, unter www.luebeck.de/briefwahl freigeschaltet.

Stimmabgabe per Briefwahl im Vorwege

Damit die per Briefwahl abgegebene Stimme zählt, müssen die Unterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag, 5. November 2023, abgegeben werden. Dies kann auf folgenden Wegen sichergestellt werden:

·         Bis Freitag, 3. November 2023, 12 Uhr durch Einwurf in eine der Wahlurnen im:

·         Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck

·         Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck

·         Bis Sonntag, 5. November 2023, 18 Uhr durch Einwurf in die Wahlurne im Foyer des Lübecker Rathauses.

Stimmabgabe trotz kurzfristiger Erkrankung

Wer am Wahltag kurzfristig erkrankt und deshalb nicht im Wahllokal wählen kann, kann per Vollmacht an diesem Tag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen lassen. Die bevollmächtigte Person meldet sich hierfür in der Wahl-Logistik-Zentrale im Lübecker Rathaus, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet ist.

111 Wahllokale sind am 5. November 2023 geöffnet

Wer seine Stimme direkt vor Ort abgeben möchte, kann am Wahlsonntag in eines der 111 Wahllokale gehen. Welcher der Standorte der eigenen Wohnadresse zugeordnet ist, können die Bürger:innen der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Online kann mit Hilfe des Wahlraumfinders das für die Wohnanschrift zuständige Wahllokal ermittelt werden. Einfach unter www.luebeck.de/wahllokal die Straße und Hausnummer eingeben, das System ermittelt dann die korrekte Adresse des für die Anschrift zuständigen Wahllokals.

Wichtige Hinweise

·         Am Wahltag, 5. November 2023, öffnet in der Großen Börse des Lübecker Rathauses von 8 bis 18 Uhr die zentrale Auskunftsstelle zu den Wahlen. Mitarbeitende des Bereichs Statistik und Wahlen beantworten alle betreffenden Fragen. Die Mitarbeitenden sind unter der Rufnummer (0451) 122 4040 telefonisch erreichbar.

·         Am Walsonntag wird ab 18 Uhr das vorläufige Ergebnis festgestellt. Interessierte sind herzlich eingeladen dabei zu sein. Die Ergebnispräsentation erfolgt im Rathaus in der großen Börse.

·         Bei einer möglichen Stichwahl werden den Wahlberechtigten keine neuen Wahlbenachrichtigungen zugesandt. Die Angaben aus dem Wählerverzeichnis und zum Wahllokal behalten ihre Gültigkeit. Die Wahlberechtigten werden gebeten für den Fall der Stichwahl die Wahlbenachrichtigung aufzuheben.

·         Wer für den ersten Wahlgang die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhält automatisch, das heißt: ohne erneute Antragsstellung, alle Unterlagen für die Stichwahl auf dem Postweg zugesendet. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch in der Wahlbenachrichtigung.

Weitere Informationen zur Bürgermeisterwahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/wahlen sowie telefonisch unter der Rufnummer (0451) 115 oder per E-Mail an wahlen@luebeck.de erhältlich. 

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