Veröffentlicht am 02.10.2023

Bürgermeisterwahl: Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis 15.Oktober 2023

Ab 4. Oktober 2023 Ausgabe der Briefwahlunterlagen in vier Lübecker Bürgerservicebüros

v.l.n.r. Katrin Soomann, Abteilungsleiterin Bürgerservicebüros Hansestadt Lübeck, Beate Lege, stellv. Gemeindewahlleiterin, Bereichsleiterin 1.102 Logistik, Statistik und Wahlen, Joanna Hagen, Gemeindewahlleiterin, Senatorin und erste Stellv. Bürgermeisterin, Sebastian Grambow, Leiter des Bürgerservicebüros St. Lorenz und Lutz-Stephan-Dabelstein, Projektleiter Wahlen

Am 5. November 2023 findet in Lübeck die Bürgermeisterwahl statt. 175.000 wahlberechtigte Lübecker:innen sind an diesem Tag zur Wahl aufgerufen. Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 2. bis 15. Oktober 2023 zugestellt. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden – entweder per Brief- oder per Urnenwahl.

„Ich rufe alle wahlberechtigten Lübeckerinnen und Lübecker auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und an der Wahl zur Besetzung des Amtes der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters mitzuwirken“, appelliert Gemeindewahlleiter, Senatorin und erste Stellv. Bürgermeisterin, Joanna Hagen.

Die Wahlberechtigung zur Direktwahl entspricht der Wahlberechtigung zur Gemeindewahl. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in der Hansestadt Lübeck eine Wohnung haben.

Nicht wählen dürfen Personen, die durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (strafrechtliche Entscheidung), oder bei denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuung ausgesprochen ist.

Briefwahl ab 4. Oktober 2023

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Um den Wahlberechtigten die Briefwahl zu erleichtern und den Briefwähler:innen kürzere Wege anzubieten, können die Wahlunterlagen ab Mittwoch, 4. Oktober 2023, persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:

·         Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck

·         Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck

Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag vor der Wahl, 3. November 2023, 12 Uhr ausgehändigt.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden. Die Wahlberechtigten können hierfür die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine Mail an briefwahl@luebeck.de schicken. Die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ist bis 1. November 2023, 15 Uhr, unter www.luebeck.de/briefwahl freigeschaltet.

Wichtige Hinweise

Im Lübecker Rathaus wird allein der Versand der Briefwahlunterlagen organisiert. Es erfolgt keine direkte Ausgabe der Briefwahlunterlagen, diese sind persönlich nur in den vier Bürgerservicebüros erhältlich.

Am Wahltag, 5. November 2023, öffnet in der Großen Börse des Lübecker Rathauses von 8 bis 18 Uhr die zentrale Auskunftsstelle zu den Wahlen. Mitarbeitende des Bereichs Statistik und Wahlen beantworten alle betreffenden Fragen.

Weitere Informationen zur Bürgermeisterlwahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/wahlen sowie telefonisch unter der Rufnummer (0451) 115 oder per E-Mail an wahlen@luebeck.de erhältlich.

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