Veröffentlicht am 09.05.2023

Stadtpräsident und Gemeindewahlleiter rufen zur Wahl auf

Briefwahl bis 12. Mai 2023 möglich - 111 Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr am Wahlsonntag geöffnet

Briefwahlunterlagen können persönlich in den Bürgerservicebüros Innenstadt, St. Gertrud, Kücknitz oder St. Lorenz, schriftlich per E-Mail an briefwahl@luebeck.de oder online unter unter www.luebeck.de/briefwahl beantragt werden. (11.04.2023)

Am kommenden Sonntag, 14. Mai 2023, werden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen durchgeführt. 175.000 wahlberechtigte Lübecker:innen wählen an diesem Tag die neuen Vertreter:innen der Bürgerschaft. Parallel findet an diesem Tag zudem die Wahl der Vertreter:innen für den Lübecker Beirat für Senior:innen statt.

Stadtpräsident Klaus Puschaddel und Gemeindewahlleiter Bürgermeister Jan Lindenau rufen die Lübecker:innen auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer in den nächsten fünf Jahren die Hansestadt Lübeck repräsentiert und wirkt an der Gestaltung der Zukunft dieser Stadt mit. Gehen Sie wählen und tragen sie zu einer hohen Wahlbeteiligung bei, denn Demokratie lebt von der Teilnahme!“

Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist, kann in den Bürgerservicebüros Innenstadt, St. Gertrud, St. Lorenz und Kücknitz Briefwahlunterlagen sowohl für die Kommunalwahl als auch die Seniorenbeiratswahl beantragen. Damit die Briefwahlstimme gültig ist, muss der rote Brief rechtzeitig zurückgesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Rücksende- beziehungsweise Rückgabeschluss ist am Wahlsonntag um 18 Uhr.

Um den Wahlberechtigten die Briefwahl zu erleichtern und den Briefwähler:innen kürzere Wege anzubieten, können die Wahlunterlagen persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen sowie direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:

·         Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck

·         Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck

Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag vor der Wahl, 12. Mai 2023, 12 Uhr, ausgehändigt.

Rund 23.000 Wähler:innen haben bisher Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl, rund 8.500 für die Seniorenbeiratswahl beantragt. Briefwahl kann nur schriftlich oder persönlich beantragt werden. Alternativ können die Briefwahlunterlagen wie folgt beantragt werden:

·         Schriftlich per Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens

·         Per E-Mail an briefwahl@luebeck.de unter Angabe der vollständigen persönlichen Angaben

·         Online unter www.luebeck.de/briefwahl  

Um eine fristgerechte postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen zu gewährleisten, wird empfohlen, den Antrag bis spätestens Mittwoch, 10. Mai 2023 an den Bereich Wahlen der Hansestadt Lübeck zu senden, sowohl postalisch als auch per E-Mail. Vor diesem Hintergrund ist auch der Online-Antrag nur bis zum 10. Mai 2023 verfügbar.

Briefwahl schließt Urnenwahl aus

Wer einen Briefwahlantrag gestellt und die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten hat, kann am Wahlsonntag nicht mehr an der Urnenwahl teilnehmen. Im geführten Wählerverzeichnis ist die erfolgte Briefwahlbeantragung vermerkt, so dass eine mögliche doppelte Stimmabgabe verhindert wird.

Wählen trotz Erkrankung am 14. Mai 2023

Wer am Wahltag kurzfristig erkrankt und deshalb nicht im Wahllokal wählen kann, kann per Vollmacht an diesem Tag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen lassen. Die bevollmächtigte Person meldet sich hierfür in der zentralen Auskunftsstelle für allgemeine Rückfragen im Lübecker Rathaus, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet ist.

Grundsätzlich müssen alle Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag, 14. Mai 2023, bis spätestens 18 Uhr im Rathaus zurück sein, damit die Stimmabgabe berücksichtigt werden kann.

Urnenwahl

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit am Wahltag, 14. Mai 2023, zwischen 8 Uhr und 18 Uhr, ihre Stimmen in dem jeweils zugeteilten Wahllokal, abzugeben. Zur Stimmabgabe sollten die Wahlbenachrichtigung und/oder der Personalausweis oder Reisepass – bei Unionsbürger:innen der Identitätsausweis oder Reisepass – mitgebracht werden.

Wahllokalfinder

Alle Wahlberechtigten sind im Wählverzeichnis in einem der 111 Wahlbezirke erfasst. Der Wahlbezirk jedes Wahlberechtigten wird durch die Meldeadresse bestimmt, die am oder seit dem 2. April 2023 Gültigkeit hat oder hatte. Zu jedem Wahlbezirk wird ein Wahllokal eingerichtet. Die genaue Adresse des Wahllokales ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Zusätzlich ist auf der Internetseite www.luebeck.de/Wahllokal ein Wahlraumfinder geschaltet.

Vorläufiges Wahlergebnis

Am Wahlsonntag ab 18 Uhr verkündet Gemeindewahlleiter und Bürgermeister Jan Lindenau im Rathaus in der großen Börse die vorläufigen Ergebnisse aus allen Wahlbezirken. Interessierte sind herzlich willkommen.

Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2023 sind online abrufbar unter www.luebeck.de/kommunalwahl, Informationen zur Senior:innenbeiratswahl unter www.luebeck.de/seniorenbeiratswahl.

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