Veröffentlicht am 11.04.2023

Bürgerschafts- und Seniorenbeiratswahl: Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis 23. April 2023

Ab 11. April 2023 Ausgabe der Briefwahlunterlagen in vier Lübecker Bürgerservicebüros

Briefwahlunterlagen können in den Bürgerservicebüros Innenstadt, St. Gertrud, Kücknitz und St. Lorenz während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. v.li.n.re.: Paulina Mohr, Sachbearbeiterin Bürgerservicebüro Innenstadt, Gemeindewahlleiter und Bürgermeister Jan Lindenau, Melanie Wöhlk, Leiterin Ordnungsamt, Lutz Dabelstein, Projektleiter Wahlen, Beate Lege, Leiterin Bereich Statistik, Logistik und Wahlen (11.04.2023)

Am 14. Mai 2023 werden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen durchgeführt. 175.000 wahlberechtigte Lübecker:innen wählen an diesem Tag die 49 neuen Vertreter:innen der Bürgerschaft. Parallel findet an diesem Tag zudem die Wahl der Vertreter:innen für den Lübecker Beirat für Senior:innen statt, hier sind 67.000 Personen zur Wahlteilnahme berechtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 11. bis 23. April 2023 zugestellt. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden – entweder per Brief- oder per Urnenwahl.

„Nutzen Sie Ihr Recht und Ihr Privileg zu wählen! Lassen Sie nicht andere entscheiden, wer Ihre Interessen in der Lübecker Bürgerschaft künftig vertritt. Nicht wählen gehen ändert gar nichts. Die Zukunft unserer Stadt braucht aktive Demokrat:innen, die mit ihrer Stimme die politische Willensbildung stärken. Kommunale Entscheidungen bestimmen unmittelbar unser tägliches Zusammenleben in der Stadt. Mit dem dezentralen Briefwahlangebot in den Bürgerservicebüros oder der Online-Bestellung der Briefwahlunterlagen ist wählen noch einfacher“, appelliert Gemeindewahlleiter und Bürgermeister Jan Lindenau.

Kommunalwahl

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

1.      das 16. Lebensjahr vollendet und

2.      seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahl-gebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie

3.      nicht nach § 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG - vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Senior:innenbeiratswahl

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen / Einwohner der Hansestadt Lübeck, die am Wahltag:

1.      das 60. Lebensjahr vollendet haben,

2.      seit mindestens 6 Wochen

a)      im Wahlgebiet (Hansestadt Lübeck) eine Wohnung (Hauptwohnung) haben oder

b)      sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie

3.      nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Briefwahl ab 11. April 2023

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Um den Wahlberechtigten die Briefwahl zu erleichtern und den Briefwähler:innen kürzere Wege anzubieten, können die Wahlunterlagen ab Montag, 11. April 2023, persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:

·         Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck

·         Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck

Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag vor der Wahl, 12. Mai 2023, 12 Uhr ausgehändigt.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen sowohl für die Kommunalwahl als auch für Senioren:innenbeiratswahl schriftlich beantragt werden. Die Wahlberechtigten können hierfür die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine Mail an briefwahl@luebeck.de schicken. Die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ist bis 10. Mai 2023 um 12 Uhr unter www.luebeck.de/briefwahl freigeschaltet.

Wichtige Hinweise

Im Lübecker Rathaus wird allein der Versand der Briefwahlunterlagen organisiert. Es erfolgt keine direkte Ausgabe der Briefwahlunterlagen, diese sind persönlich nur in den vier Bürgerservicebüros erhältlich.

Vom 24. bis 28. April 2023 ist in der Großen Börse im Lübecker Rathaus die Einsicht in das Wählerverzeichnis möglich.

Am Wahltag, 14. Mai 2023, öffnet in der Großen Börse des Lübecker Rathauses von 8 bis 18 Uhr die zentrale Auskunftsstelle zu den Wahlen. Mitarbeitende des Bereichs Statistik und Wahlen beantworten alle betreffenden Fragen.

Weitere Informationen zur Kommunalwahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/kommunalwahl, zur Wahl des Beirats für Senior:innen unter www.luebeck.de/seniorenbeiratswahl sowie telefonisch unter der Rufnummer (0451) 115 oder per E-Mail an wahlen@luebeck.de erhältlich.

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