Veröffentlicht am 06.04.2023

Halteverbot auf der Paul-Behncke-Straße

Parken nur noch auf der Fahrbahnseite mit geraden Hausnummern zulässig

Nach einer Überprüfung der Parksituation in der Paul-Behncke-Straße aufgrund eines Antrages, ist das Parken zukünftig nur noch auf der Fahrbahnseite mit geraden Hausnummern zulässig.

Aktuell wird auf dieser Seite verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt, weil beim Parken auf der Fahrbahn die Mindest-Durchfahrtsbreite von 3,05 Metern nicht gegeben ist. Das halbhüftige Parken auf dem Gehweg kann aufgrund des zu schmalen Straßenquerschnitts nicht auf beiden Straßenseiten ausgewiesen werden. Eine Fahrprobe der Feuerwehr ergab, dass der jetzige Zustand auch nicht geduldet werden kann, da der zweite Rettungsweg (Drehleiter) so nicht sichergestellt ist.

In Zukunft ist das Parken daher nur noch auf der Fahrbahnseite mit geraden Hausnummern zulässig. Auf der gegenüberliegenden Seite (ungerade Hausnummern) wird das Verkehrszeichen 283, absolutes Haltverbot, zur Regelung der Parkordnung angeordnet.

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