Veröffentlicht am 07.11.2022

Politik entscheidet über Kostenbeteiligung für Regenwasserumschluss

Hansestadt Lübeck finanziert als Straßenbaulastträger das Bauvorhaben Hüxtertorallee mit

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) planen die Trennung von Regenwasser und Mischwasser (Regenwasserumschluss) in der Hüxtertorallee. In diesem Zuge wird in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung die gesamte Regenentwässerung in der Straßenverkehrsfläche erneuert. Da die Entwässerungsanlagen Teil der öffentlichen Straßen sind, werden die Kosten für die Leitungserneuerungen laut Beschlussvorlage anteilig von der Hansestadt Lübeck getragen. Hierüber entscheidet die Politik am 8. November im Hauptausschuss.

In der Straße Hüxtertorallee im Bereich des Mühlentorplatzes verläuft der Kanal der Regenwasserentwässerung im Gehwegbereich und entwässert derzeit in das vorhandene Mischwassersystem, in dem alle Abwässer in einer gemeinsamen Leitung zusammenlaufen und abgeführt werden. Dadurch wird bei Starkregenereignissen der Notüberlauf in
der Bismarckstraße durch die Einleitung des Regenwassers aus der Hüxtertorallee stark
belastet.

Im vorhandenen Regenwasserkanal entwässern insgesamt sechs Straßenabläufe (Gullis) der Hüxtertorallee und ein Regenfallrohr eines städtischen Grundstücks. In Abstimmung mit der Hansestadt Lübeck planen die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) daher die Erneuerung der Entwässerung in der Hüxtertorallee mit einer geänderten Führung des Regenwasserkanals. Nach der Prüfung verschiedener Varianten wird das geplante Regenwassersystem an den Kanal von der Ratzeburger Allee kommend angeschlossen. Die Grünflächen können aufgrund der Schonung von vorhandener Vegetation nicht genutzt werden und in den befestigten Nebenflächen reicht der Platz nicht aus.

Die Maßnahme wurde als Beschleunigungsmaßnahme zur Mischwasserfreiheit in den Masterplan Stadtentwässerung aufgenommen und soll für die Entlastung des Regenüberlaufes in der Bismarckstraße sorgen. Hinzu kommt, dass nach den Grundsätzen zur Abwasserbeseitigung (§ 55) des Wasserhaushaltsgesetzes, Regenwasser nicht in Schmutzwasser abgeleitet werden soll. Darüber hinaus wurde inzwischen der sehr schlechte und nicht sanierungsfähige Zustand des Regenwasserkanals, der bisher im Wurzelbereich der geschützten Alleebäume verläuft, festgestellt.

Im Rahmen dieser Leitungserneuerung sind neue technische Regelwerke zu beachten, nach denen in diesem Fall eine Regenwasserbehandlungsanlage (Leichtstoffabscheider) für die Straßenverkehrsfläche verpflichtend ist. Die Anlage stellt sicher, dass kein eventuell verunreinigtes Wasser durch z.B. Öl, Reifenabrieb, etc. direkt in die Gewässer geleitet wird. Durch einen Leichtstoffabscheider in der Anlage wird entsprechendes verunreinigtes Wasser zurückgehalten.

Zudem sollen drei Leitungsabschnitte zwischen den Schächten sowie drei Schächte neu gebaut werden, an denen drei Straßenabläufe anschließen. Diese Leitungserneuerung dient ausschließlich der Straßenentwässerung. Drei bereits vorhandene Abläufe müssen aufgrund des schlechten baulichen Zustandes erneuert werden.

Somit muss der Straßenbaulastträger, in diesem Fall die Hansestadt Lübeck, die Kosten für die Regenwasser-Behandlungsanlage, die für eine Hauptstraße verpflichtend ist, anteilig übernehmen. Die Straßenentwässerung fällt in die Zuständigkeit der Hansestadt Lübeck, da die Entwässerungsanlagen Teil der öffentlichen Straßen sind. Daher erfolgt keine Übernahme dieser nicht gebührenfähigen Kosten durch die Entsorgungsbetriebe.

In einer gemeinsamen Abstimmung wurden die Rahmenbedingungen bereits ausführlich
zwischen den EBL und dem Bereich Stadtgrün und Verkehr der Hansestadt Lübeck erörtert. Die Maßnahme soll zwischen Januar und April 2023 zur Ausführung kommen. Sie wurde durch die Leitstelle Verkehrsflussmanagement unter Berücksichtigung der verkehrlichen Aspekte und der umliegenden Maßnahmen koordiniert.

Abschließend wird die Bürgerschaft am 8. November 2022 im Hauptausschuss über die Kostenbeteiligung entscheiden und einen Beschluss fassen.

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