Veröffentlicht am 01.11.2022

SeniorInneneinrichtungen wollen umfassender Pflegeanbieter werden

Ausbau der Pflegeplätze – Alte und neue Standorte – Aufgabe der Einrichtung im Heiligen-Geist-Hospital

Die Folgen des demografischen Wandels sind zunehmend auch in der Pflege spürbar: So prognostiziert der Pflegebedarfsplan für die Hansestadt Lübeck für das Jahr 2030 einen Mehrbedarf von rund 800 zusätzlichen stationären Plätzen gegenüber dem Stand von heute ca. 3400 Plätzen.

Die Hansestadt Lübeck prägt seit vielen Jahrzehnten mit ihren kommunalen Einrichtungen, den städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE), die vollstationäre Pflege. Mehrmals in Folge konnten die SIE im Rahmen der Zertifikatsüberwachung nachweisen, dass auf der Basis von kontinuierlichen Verbesserungsprozessen die hohen Qualitätsanforderungen in der Altenpflege umgesetzt werden.

Um diesen Standard zu halten beziehungsweise auszubauen, bedarf es der Erhaltung und Schaffung fachlicher, baulicher sowie wirtschaftlich angemessener Strukturen und Grundlagen. Ziel ist es nicht nur, das derzeitige Angebot nach aktuellem Planungsstand von rund 590 Plätzen auf mindestens geplante 664 Plätze zu erweitern, sondern die SIE zu einem breit aufgestellten, alle pflegerischen Teilaspekte umfassenden Pflegeanbieter zu entwickeln und die in dem Konzept 2030 hinterlegten Angebote zu etablieren. Entsprechend liegt dem Ausschuss für Soziales ein Beschlussvorschlag zur strategischen Neuausrichtung der SIE zur Beratung vor.

„Mit dem nun vorliegenden Konzept stellen wir die städtischen Senior:Inneneinrichtungen so auf, dass sie unter qualitativen und wirtschaftlichen Aspekten zukunftsfähig dem demographischen Wandel begegnen können und Maßstäbe für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege setzen“, erläutert Sozialsenatorin Pia Steinrücke. „Die Entscheidung, das Heilgen-Geist-Hospital zukünftig einer anderen Nutzung zuzuführen, haben wir nach intensiver Abwägung innerhalb der Verwaltung getroffen. Die Bewohner:innen und deren Angehörige können sich darauf verlassen, dass wir alternative Plätze in anderen Einrichtungen vorhalten. Hierzu wird am 7. Dezember 2022 eine Versammlung für Bewohner:innen und ihre Angehörigen stattfinden.“

Bekannte und neue Standorte

Aktuell erfolgt die Versorgung der pflegebedürftigen Bewohner:innen an sieben Standorten. Die veralteten, teils sanierungsbedürftigen Immobilien erschweren allerdings aufgrund der logistischen Voraussetzungen die Arbeit der sehr qualifizierten und engagierten Kolleg:innen. Vor diesem Hintergrund sollen die bisherigen Gebäude aufgegeben werden, wobei die Standorte jedoch größtenteils erhalten bleiben, da es sich um etablierte Adressen für die Pflege handelt, die eine gute Abdeckung des Stadtgebietes gewährleisten. Zudem besteht in vielen Fällen ein nicht zu vernachlässigender Quartiersbezug für die Bewohner:innen.

Gleichzeitig soll die Verteilung der Standorte geprüft werden, um eine verlässliche pflegerische Versorgung im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten. In vollfunktionsfähigen Neubauten - zeitgemäßen, ökologischen, verantwortungsbewussten und modernen Gebäuden - kann dann den Anforderungen der Zukunft entsprechend eine nachhaltige und verlässliche pflegerische Versorgung modernster Prägung umgesetzt werden.

Die parallele Schaffung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilisierung sondern auch zur Gesundung der SIE führen.

Perspektive Heiligen-Geist-Hospital

Im Fokus der künftigen Standortentwicklung stand insbesondere das Heiligen-Geist-Hospital (HGH) zur Diskussion. Aufgrund der historischen Bausubstanz und der damit einhergehenden Vorgaben, wäre eine Modernisierung der Einrichtung nur begrenzt umsetzbar. Letztendlich kommen die Expert:innen der Feuerwehr, der Bauordnung, der Stiftungsverwaltung und der SIE nach intensiven Beratungen und Prüfungen und unter Berücksichtigung aller möglichen Optionen zu dem Schluss, dass der Betrieb nach aktuellen Planungen zum 30. September 2023 eingestellt werden soll.

Vorrangiges Ziel der Abwägungen zur Perspektive des Standortes HGH ist das Wohl der Bewohner:innen. Der Hauptanspruch der städtischen SIE, eine qualitativ hochwertige Unterbringung und Pflege, die sich an den zukünftigen Bedarfen, Standards und Entwicklungen orientiert, ist am Standort HGH perspektivisch auf Dauer nicht mehr darstellbar. Ebenso sind zukünftige Pflegemindeststandards nicht mehr sicher zu stellen. Es ist vorgesehen, keine neuen Bewohner:innen am Standort HGH aufzunehmen.

Für den Standort HGH werden bereits mögliche Nachnutzungen, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und des Stiftungszweckes, geprüft. Ein entsprechender Bericht wird den städtischen Gremien bis Ende des zweiten Quartals 2023 vorgelegt.

HGH: Informationsveranstaltung für die Bewohner:innen

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 7. Dezember 2022 werden Angehörige und die betroffenen Bewohner:innen des HGH umfänglich informiert und über die Planungen und den Übergangszeitraum aufgeklärt. Auch hierbei steht das Wohlbefinden der Bewohner:innen im Vordergrund.

Um möglichst frühzeitig eine Perspektive aufzuzeigen und Planungssicherheit auf allen Seiten zu schaffen, werden den Bewohner:innen des HGH zeitnah konkrete Angebote zur zukünftigen Unterbringung in den städtischen SIE unterbreitet. Konkrete Wünsche, wie zum Beispiel eine möglichst innenstadtnahe Unterbringung, werden im Rahmen des Möglichen und vorrangig berücksichtigt werden.

Die über 70 Mitarbeitenden der Alten- und Pflegeeinrichtung HGH sind über die aktuellen Planungen informiert und werden zunächst an anderen SIE-Standorten weiter tätig sein. Bei der Wahl der Tätigkeitsstelle werden die Wünsche der Mitarbeitenden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.

Bei der Neustrukturierung einer neuen Einrichtung sollen die aktuell bestehenden Teams eingebunden und beteiligt werden, um durch die Aufgabe des Standortes möglicherweise entstehende Trennungen der Mitarbeiterstruktur bei einem neuen Standort wieder beheben zu können.

Weitere Informationen

Die Strategische Neuausrichtung der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE) ist in der Vorlage VO/2022/11544 vollumfänglich dargestellt und wird den entsprechenden Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage ist online abrufbar unter www.luebeck.de/politik.

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