Veröffentlicht am 01.08.2022

Quarantäne-Regeln werden verlängert

Mit Corona infizierte Personen müssen sich weiterhin fünf Tage absondern

Die Hansestadt Lübeck verlängert auf Grundlage des Erlasses des Landes Schleswig-Holstein vom 28. Juni 2022 die Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2). Die Allgemeinverfügung gilt vom 1. bis einschließlich 31. August 2022. Eine Verlängerung ist möglich.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über die Anordnung zur Absonderung (Isolation)) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) unter www.luebeck.de/bekanntmachungen.

Ausführliche und tagesaktuelle Informationen zur Quarantäne sind online abrufbar unter www.luebeck.de/quarantaene.

Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 - 2676 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus. +++