Veröffentlicht am 14.07.2022

Wegfall der Bewohnerparkplätze in der Alsheide zur Gewährleistung des Brandschutzes

Ladezone zum kurzzeitigen Be- und Entladen wird eingerichtet

Die Straße Alsheide ist aufgrund der immer breiter werdenden Fahrzeuge für die Einsatzkräfte der Feuerwehr, insbesondere mit dem Leiterwagen von 15 Metern Länge nicht mehr befahrbar. Selbst bei ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen beträgt die Durchfahrtsbreite, auch unter Mitbenutzung des schmalen Gehweges zur Überfahrung, regelmäßig unter 3 Meter. Um eine Personenrettung bei Brandeinsätzen zu ermöglichen, muss die Befahrbarkeit der Straße und die nötigen Aufstellflächen für die Einsatzkräfte sichergestellt werden. Aus diesem Grund müssen die Bewohnerparkplätze in der Alsheide aufgehoben werden.

Um den Bewohnern trotzdem die Möglichkeit zu geben, in diesem Straßenabschnitt Warenanlieferungen zu erhalten, wird eine Ladezone (eingeschränktes Halteverbot) eingerichtet, die zum kurzzeitigen Be-und Entladen genutzt werden kann.

Die Bewohner werden gebeten, sich an die neue Verkehrsregelung zu halten, um weitergehende Maßnahmen zu verhindern. Parkmöglichkeiten bestehen im gesamten Bewohnerparkbezirk G, sowie auf der Lastadie (Parkplätze 1, 3 und 5). +++