Veröffentlicht am 20.05.2022

Zuständigkeit für Ukraine-Geflüchtete wechselt zum 1. Juni 2022

Jobcenter betreut künftig hilfsbedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine

 

Mit Beschluss des Gesetzesentwurfs durch das Bundeskabinett am 20. Mai 2022 wird bundesweit in Deutschland voraussichtlich ein sogenannter Rechtskreiswechsel stattfinden. Das bedeutet: Hilfsbedürftige geflüchtete Personen aus der Ukraine sollen ihre Leistungen/Geld nicht mehr nach dem Asylbewerberleitsungsgesetz erhalten, sondern nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Dafür ist das Jobcenter zuständig.

Hilfsbedürftigen Personen aus der Ukraine, die bis jetzt finanzielle Leistungen (Geld) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, werden somit voraussichtlich ab dem 1. Juni 2022 Anspruch auf Leistungen des Jobcenters haben.

Für den Wechsel zum Jobcenter müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

·         Es muss eine offizielle Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel vorliegen

·         Die Person muss im Ausländerzentralregister registriert sein (das ist der Fall, wenn eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel vorhanden sind)

·         Die Person muss vom 24. Februar 2022 bis 31. Mai 2022 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben

·         Die Person muss zwischen 15 und 65 Jahre plus zehn Monate alt und erwerbsfähig sein. (Für alle Menschen die vor dem 1. Juli 1956 geboren sind besteht ein Anspruch auf ‚Leistung im Alter‘ gemäß SGB 12.)

Wenn diese Vorrausetzungen zutreffen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter. Zudem gilt damit aufgrund der sogenannten Antragsfiktion, der Antrag zum 1. Juni 2022 als beim Jobcenter gestellt. Es muss jedoch noch ein formeller Antrag gestellt werden.

Formelle Antragsstellung

Personen, die Asylbewerberleistung erhalten, bekommen den Antrag und alle Informationen per Post. Wer bereits einen Antrag gestellt hat, kann die Unterlagen vernichten.

Wer in den nächsten zwei Wochen keine Post bekommt, kann die Antragsunterlagen beim Jobcenter, Hans-Böckler-Straße 1-3, 23560 Lübeck, abholen. Dies ist während der regulären Öffnungszeiten täglich von 7.30 bis 12 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 16 Uhr möglich. Aufgrund der zu erwartenden Nachfrage wird gebeten, möglichst früh zu erscheinen, damit eine vollständige Bearbeitung während eines Termins zu ermöglichen. Sprachmittler:innen stehen – in geringer Zahl – zur Unterstützung bereit.

Alternativ kann der formelle Antrag auch online gestellt werden unter www.jobcenter.digital

Wichtig: Um eine schnelle Antragsbearbeitung zu gewährleisten, müssen alle geforderten Unterlagen - bitte keine Originale, Kopien sind ausreichend! - mit der Antragsstellung eingereicht werden. Diese können per Post oder persönlich beim Jobcenter eingereicht werden.

Krankenversicherung

Nach dem Wechsel zum Jobcenter ist die Person weiterhin bei der DAK-Gesundheit krankenversichert. Es wird jedoch eine neue Krankenversicherungskarte per Post zugestellt. Deshalb ist es wichtig, dass am Briefkasten der korrekte Name steht.

Geldauszahlung für den Monat Juni

Personen, die bisher finanzielle Leistungen erhalten haben, bekommen diese auch ab dem 1. Juni 2022 auf jeden Fall weiterhin! Bis der Antrag beim Jobcenter bearbeitet wurde, erfolgen die Auszahlungen durch die Soziale Sicherung

Personen, die bereits ein Bankkonto haben, wird ihr Geld auch nach dem 1. Juni 2022. von der Sozialen Sicherung überwiesen, bis ihr Antrag beim Jobcenter bearbeitet wurde. Dies ist eine Übergangsregelung mit dem Jobcenter Lübeck. Um aber dauerhaft Leistungsansprüche sicherzustellen, muss bitte der Antrag beim Jobcenter Lübeck gestellt werden.

Personen, die noch kein Bankkonto haben, erhalten weiter ihr Geld von der Sozialen Sicherung als Scheck, im Verwaltungszentrum am Mühlentor Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck.

Um die Wartezeiten beim Abholen des Schecks zu verkürzen, werden gesonderte Ausgabetermine entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens angeboten:

·         A – G am Montag, 30.05.2022, von 8 bis 12 Uhr

·         H – K am Dienstag, 31.05.2022, von 8 bis 12 Uhr

·         L – R am Mittwoch, 1.06.2022, von 8 bis 12 Uhr

·         S – Z am Freitag, 3.06.2022, 8 bis 11:30 Uhr

Kindergeld

Mit dem Wechsel zum Jobcenter haben die Personen, die ein oder mehrere Kind(er) haben, Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldantrag muss schriftlich gestellt werden und mit der Post an die Familienkasse Nord, Berliner Ring 8-10, 23843 Bad Oldesloe, geschickt werden.

Anträge sind ausschließlich per Post zu stellen oder können auch beim Jobcenter zur Weiterleitung abgegeben werden.

Informationen

Weitere Informationen zum Wechsel sind online abrufbar unter www.Jobcenter-Luebeck.de

Informationen zum Verfahrensablauf für hilfsbedürftige Personen bei der Ankunft in Lübeck bietet die Hansestadt Lübeck auch auf Ukrainisch im Internet unter www.luebeck.de/ukraine-hilfen.+++