Veröffentlicht am 07.01.2022

Aussetzung der Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Bereits vergebene Termine entfallen

Das Gesundheitsamt setzt Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz ab sofort aus. Auf Grund der derzeitigen Pandemielage und der sich exponentiell ausbreitenden Omikron-Variante finden bis auf Weiteres keine Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt statt. Alle bereits vergebenen Termine entfallen. +++