Veröffentlicht am 30.11.2021

Vier Bebauungspläne steuern künftig die Zulassung von Ferien- und Zweitwohnungen

Bauausschuss entscheidet am 6. Dezember 2021 über die Aufstellungsbeschlüsse

Auf Basis von vier einfachen Bebauungsplänen soll künftig die Umwandlung von Wohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen begrenzt und die Errichtung weiterer Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zweitwohnungen im Stadtteil Travemünde gesteuert werden. Übergeordnetes planerisches Ziel ist der Erhalt der Wohnquartiere, der Schutz des Wohnens und der nachbarschaftlichen Bezüge. Gleichzeitig soll die Auslastung der vorhandenen Infrastruktur wie Kitas, Schulen und der Nahversorgung, durch ausreichende dauerhafte Bewohner gewährleistet bleiben.

Um weitere Fehlentwicklungen zu verhindern, müssen die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne zügig gefasst werden. Nur dann können auch aktuelle Anträge zur Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen zurückgestellt werden, die zunehmend beantragt werden. Nach Beschluss dieser Bebauungspläne können diese abgelehnt werden.

Betroffen sind vier Wohngebiete, die alle in sogenannter „2.Reihe“ liegen und an die gewünschten Schwerpunktbereiche des Fremdenverkehrs an Ostsee und Trave angrenzen: Torstraße/Auf dem Baggersand, Moorredder/Fehlingstraße und Steenkamp/Strandweg auf der Travemünder Stadtseite sowie Mecklenburger Landstraße/Kohlenhof auf dem Priwall. Bei allen vier Plangebieten handelt es sich um Wohngebiete, die einem erhöhten Druck zur Umnutzung in Ferienwohnungen unterliegen. Diese Gebiete sind jedoch als Wohngebiete entwickelt und bebaut worden.

Folgendes soll durch die Bebauungspläne geregelt werden:

· In einem Mehrfamilienhaus dürfen zukünftig keine Wohnungen mehr in Ferienwohnungen umgewandelt werden.

· Auch ein Neubau von Gebäuden mit Ferienwohnungen ist fortan ausgeschlossen. Denn ein ersetzender Neubau kommt der Umnutzung gleich, da in der Regel an der Stelle vormals ein Wohngebäude stand.

· Als Ausnahme soll in einem Einfamilienhaus die Vermietung einer kleineren Einliegerwohnung an Feriengäste weiterhin möglich bleiben.

· Bei Verkauf und Neuvermietung soll zukünftig die Nutzung als Zweitwohnung verhindert werden.

Alle sonstigen in den Wohngebieten allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen bleiben weiterhin zulässig. Auch werden in den Bebauungsplänen keine über die Art der baulichen Nutzung hinausgehenden Festsetzungen zur Bebaubarkeit der Grundstücke getroffen.

Bestandsschutz

Regelungsgegenstand der Bebauungspläne ist der Ausschluss neuer Ferien- und Zweitwohnungen. Auf bestehende Ferien- und Zweitwohnungen wirken sich die aufzustellenden Bebauungspläne nicht aus. Das heißt:

· Bestehende Zweitwohnungen können auch weiterhin als Zweitwohnsitze genutzt werden.

· Bestehende Ferienwohnungen, die bisher genehmigungsfähig waren, haben auch weiterhin ohne förmliche Genehmigung Bestandsschutz. Dies betrifft fast alle bestehenden Ferienwohnungen.

· Lediglich einige wenige Ferienwohnungen im Bereich bestehender Bebauungspläne, in denen Ferienwohnungen durch Festsetzung explizit ausgeschlossen sind, bleiben unzulässig. Daran ändern die aufzustellenden Bebauungspläne nichts.

Der Status nicht genehmigungsfähiger Ferienwohnungen und der Umgang mit diesen ist also unabhängig von den aufzustellenden Bebauungsplänen.

Hintergrund

In den touristischen Orten an den Küsten schreitet seit Jahren die Umwandlung von Wohnraum in Ferienunterkünfte voran. In den traditionellen Wohngebieten geht die Anzahl der dauerbewohnten Häuser und Wohnungen zurück. Der Zweitwohnungsanteil in Travemünde beträgt bereits fast zehn Prozent. Nachbarschaftliche Bezüge werden beeinträchtigt beziehungsweise gehen verloren. Bestehende Wohnungen werden dem Wohnungsmarkt entzogen, was dem Ziel der Hansestadt Lübeck, mehr Wohnraum in Travemünde zu schaffen, entgegenwirkt.

Die touristische Wachstumsstrategie Lübeck 2020+ sah ein Wachstum auf rund 8.000 Gästebetten vor. Dieses Ziel ist erreicht. Zukünftig sieht das Tourismusentwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030 (TEK) eine verträgliche und aus dem Ort getragene Tourismusintensität vor. Eine über den Bestand hinaus gehende Entwicklung im Bereich Ferienwohnungen ist demgemäß auch touristisch nicht zuträglich, zumal auch bezahlbarer Wohnraum für Mitarbeiter:innen insbesondere im Gastgewerbe erhalten und geschaffen werden muss.

Aufgrund dieser Entwicklung hat der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck die Bauverwaltung aufgefordert, Lösungen zu erarbeiten, wie der Prozess aufgehalten werden kann und hierfür ein Gesamtkonzept für die Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde zu entwickeln.

Über die Aufstellungsbeschlüsse entscheidet der Bauausschuss am 6. Dezember 2021 im Rahmen seiner öffentlichen Sitzung. Die Beschlussvorlage ist online abrufbar unter www.luebeck.de/politik.+++