Veröffentlicht am 23.11.2021

3G-Regel ab 24. November 2021 gilt nicht auf den Fähren des Stadtverkehrs Lübecks

Überfahrt mit den Priwallfähren unterliegt zudem keiner Maskenpflicht

Nach Aussagen des Fährverbandes ist die 3G-Regel im ÖPNV nicht auf offene Fähren anzuwenden. Insofern unterliegt die Überfahrt über die Trave mit den Fähren des Stadtverkehrs Lübeck keiner 3G-Regelung und auch keiner Maskenpflicht.

Bis neuere Erkenntnisse vorliegen wird auf den Fähren des Stadtverkehr Lübecks keine Kontrolle in Bezug auf die 3G-Regelungen stattfinden. +++

Quelle: Stadtverkehr Lübeck GmbH