Veröffentlicht am 20.11.2021

Lübeck verfügt Maskenpflicht ab 22. November 2021 für Innenstadt

Stadt verschärft Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus aufgrund steigender Infektionszahlen – Hospitalisierung in Lübeck liegt bei 3,23

In den gekennzeichneten Bereichen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedekcung an allen Wochentagen von 10 bis 21 Uhr Pflicht (21.11.2021)

Die Hansestadt Lübeck verfügt aufgrund des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) vom 20. November 2021 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für folgende Bereiche der Lübecker Innenstadt an allen Wochentagen von 10 bis 21 Uhr folgende Bereiche:

·         Mühlenbrücke ab Mühlentorteller

·         Mühlenstraße

·         Klingenberg

·         Sandstraße

·         Aegidienstraße zwischen Klingenberg und Königstraße

·         Kohlmarkt

·         Wahmstraße zwischen Kohlmarkt und Königstraße

·         Königstraße

·         Schrangen

·         Hüxstraße

·         Fleischhauerstraße zwischen Breite Straße und Schlumacher Straße

·         Breite Straße einschließlich Fußgängerzonenbereich

·         Pfaffenstraße

·         Koberg

·         Große Burgstraße zwischen Koberg und Burgtor

·         Markt

·         Markttwiete

·         Weiter Krambuden

·         Marienkirchhof

·         Beckergrube zwischen Breite Straße und Fünfhausen

·         Außenbereich Europäisches Hansemuseum zwischen Marstallweg und Kleine Burgstraße

·         Holstenstraße

·         Holstentorbrücke

·         Holstentorplatz

·         Puppenbrücke

·         Lindenplatz

·         Am Bahnhof (inklusive Bahnhofsvorplatz)

·         Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)

Bürgermeister Jan Lindenau: „Ich appelliere an alle Lübecker:innen und Gäste die Abstände einzuhalten und überall dort, wo es vorgeschrieben oder ratsam ist, eine Maske zu tragen. Nutzen Sie die Angebote zur Impfung und schützen Sie so sich selbst und andere. Ich danke allen Lübecker:innen für ihre Unterstützung, gemeinsam dafür zu sorgen, die Inzidenzzahl wieder zu reduzieren."

Diese Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 22. November 2021 bis einschließlich 15. Dezember 2021. Eine Verlängerung ist möglich.

Seit Ende der Herbstferien steigt die Anzahl an Neuinfektionen in der Hansestadt Lübeck stetig an. Das Infektionsgeschehen liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landes mit einer Inzidenz von 122,9. Die Inzidenz bei den Ungeimpften weist laut dem Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck (Stichtag 19.11.2021) einen Inzidenzwert von 257 auf, während dieser bei den vollständig Geimpften bei 139 liegt. Parallel ist ein Anstieg bei der Hospitalisierung zu beobachten: Zurzeit werden 30 Covid-19-Patienten in den Lübecker Krankenhäusern behandelt, davon laut DIVI-Intensivregister sieben auf der Intensivstation. Hiervon werden fünf Patient:innen invasiv beatmet. Gegenwärtig stehen noch 16,5 Prozent an freien Intensivbetten zur Verfügung. Das liegt unter dem Landesdurchschnitt von 17,6 Prozent. Die 7-Tage-Inzidenz bei den Hospitalisierungen liegt bei 3,23. Die Trendvorschau des RKI unter https://www.rki.de/covid-19-trends sagt steigende Prognosen bei den Inzidenzwerten bei Neuinfektionen und der Hospitalisierung voraus.

Als Weihnachtsstadt des Nordens ist Lübeck ein Magnet für den Weihnachts- und Einkaufstourismus. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vor-Coronazeit ist im Mittel von 50.000 Tagesgästen im öffentlichen Raum auszugehen, an den Wochenenden von bis zu 100.000 Gästen, die sich in der Innenstadt neben der Lübecker Bevölkerung aufhalten. Aufgrund des zunehmenden innerdeutschen Tourismus muss mit steigenden Besucher:innenzahlen gerechnet werden.

Hinzu kommt, dass das Einzugsgebiet für die Weihnachtsstadt des Nordens das ganze Bundesgebiet und Skandinavien ist. Somit werden Gäste aus Gebieten mit einer deutlich höheren Inzidenzlage und mitunter deutlich geringeren Impfquote nach Lübeck kommen.

Gleichzeitig wird durch die Aufbauten des Weihnachtsmarktes und entsprechenden Vorrichtungen zur Anti-Terrorabwehr der öffentliche Raum in der Innenstadt in den schon jetzt engen Straßenräumen weiter verengt. Die Weihnachtsmärkte, die geöffneten Geschäfte und die Gastronomie führen zu Menschenansammlungen auch im öffentlichen Raum, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht mehr gegeben ist.

Die Hansestadt Lübeck ist deshalb angesichts der anhaltenden Dynamik des Infektionsgeschehens aus Gründen des Gesundheitsschutzes und Aufrechterhaltung des Gesundheitsdienstes gehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um ein Ansteigen der Infektionsfälle und der Hospitalisierung zu vermeiden, die sonst noch weitergehende Eingriffe in die Grundrechte erfordern würde.

Das Infektionsgeschehen in der Hansestadt Lübeck gestaltet sich weiter diffus, da Hotspots oder gehäufte Cluster nicht signifikant erkennbar sind. Die Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene hält weiter an. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird das Ansteckungsrisiko auch im Freien bei Menschenansammlungen bei Unterschreiten des Mindestabstands deutlich vermindert.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zurBekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet derHansestadt Lübeck; hier: Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich derVerpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 20 Abs. 2 i.V.m § 2ader Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20.11.2021

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus.+++