Veröffentlicht am 25.08.2021

Eingeschränktes Halteverbot in der Hövelnstraße

Aktuelle Parksituation macht temporäre einseitige Einschränkung Richtung Roonstraße notwendig

In der Hövelnstraße zwischen Roonstraße und Jürgen-Wullenwever-Straße wird derzeit auf beiden Seiten geparkt. Insbesondere die auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung Roonstraße abgestellten Fahrzeuge behindern den Verkehrsfluss in der Straße, so dass der Verkehr auf die Gegenfahrbahn ausweichen muss. In der Folge ist bei Begegnungsverkehr in keine Fahrtrichtung mehr ein Passieren möglich. Diese Situation könnte möglichen Rettungsverkehr erheblich behindern. Zudem können aufgrund der parkenden Fahrzeuge oftmals Fahrzeuge von den Grundstücken nicht in die Hövelnstraße einfahren.

Um den ungehinderten Verkehrsfluss in der Hövelnstraße weiterhin zu gewährleisten, wird in Fahrtrichtung Roonstraße ein absolutes Halteverbot von montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr eingerichtet. Während dieser Zeit ist das Halten und Parken auf der Fahrbahn untersagt. Damit reagiert die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Straßenbaubehörde und der Polizei auf die Eingaben durch Bürger:innen.+++