Veröffentlicht am 17.08.2021

Gesundheitsamt Lübeck informiert über angepasste Vorgaben zur Quarantäne bei COVID-19

Quarantäne für enge Kontaktpersonen in Schulen und Kitas nur noch in Einzelfällen – Absonderung (Isolierung) bei Infizierten unverändert

Die Hansestadt Lübeck hat entsprechend dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein am 17. August 2021 eine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit bekannt gemacht. Die Verfügung gilt ab morgen, Mittwoch, 18. August 2021, bis einschließlich 31. Oktober 2021.

Die Erfahrungen während der bisherigen COVID-19-Pandemie haben gezeigt, dass Viruseinträge durch Kinder und Jugendliche in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie Schulen selten zu Übertragungen und Ausbruchsgeschehen sowie schweren Krankheitsverläufen führen. Daher passt das Gesundheitsamt Lübeck das Vorgehen beim Auftreten einer Coronavirus-Infektion in diesen Einrichtungen an.

Die neue Regelung sieht vor, dass enge Kontaktpersonen im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie Schulen nicht automatisch den Quarantänepflichten für Ansteckungsverdächtige unterliegen. Mit der Fokussierung auf die Infizierten werden diejenigen Personen isoliert, die infektiös sind. Infektionsketten können auf diese Weise unterbrochen werden. Private Kontakte sind derzeit nachweislich der Hauptübertragungsweg, so dass eine weitere Kontaktermittlung – sofern sie sinnvoll ist – hier zuerst ansetzt. Die jeweils notwendigen Maßnahmen werden auf Basis einer Risikobewertung des Gesundheitsamtes ergriffen. Infizierte Kinder und Jugendliche müssen genauso wie die Haushaltsmitglieder weiterhin in Isolierung und erhalten eine entsprechende Anordnung des Gesundheitsamtes.

„Die nun vorliegenden Anpassungen sind infektiologisch sinnvoll sowie verhältnismäßig und tragen den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, dass vor allem jüngere Kinder sowie Schüler:innen kein Treiber der COVID-19-Pandemie sind. Nur noch in Einzelfällen, das heißt bei Kontakt zu vulnerablen, vorerkrankten Personen oder in besonderen Situationen werden enge Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne versetzt“, so Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Lübecker Gesundheitsamts.

Im Vordergrund steht bei gleichzeitiger Ausweitung der Impfangebote der vorsichtige Versuch zu einer Rückkehr in die Normalität und des Regelbetriebs in der Kinderbetreuung und den Schulen. „Wir hoffen auf das Verständnis der Betroffenen, aber auch der Interessensvertretungen von Schüler:innen und Lehrer:innen, Betreuungskräften sowie der Eltern, dass diese Maßnahmen vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung bei den Impfungen in der Bevölkerung und der deutlichen Abnahme von schweren Erkrankungen infolge einer Infektion mit COVID-19 verhältnismäßig und verantwortbar sind“, so Mischnik weiter.

Weiterhin gilt, dass alle diejenigen, die geimpft werden können, eins der zahlreichen Impfangebote im Land wahrnehmen sollten. Ein möglichst umfassender Impfschutz trägt dazu bei, die Verbreitung des Coronavirus zu minimieren und sorgt für den Schutz derjenigen, die selbst nicht geimpft werden können.

Ausführliche Informationen zu Quarantänemaßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen sind online abrufbar unter www.luebeck.de/quarantaene

Hintergrund

Beim Auftreten von SARS-CoV-2-Infektionsfällen ist es wichtig, dass die Infizierten isoliert werden, die Gesundheitsämter die Kontaktpersonen ermitteln und Quarantänemaßnamen anordnen. Das Ziel besteht darin, die Übertragung des Coronavirus zu reduzieren, große Ausbruchsgeschehen zu vermeiden und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Dabei werden Maßnahmen zielgerichtet und risikoadaptiert eingesetzt. Sie sollen auf vulnerable Personengruppen und Ereignisse mit hohem Ansteckungsrisiko fokussiert werden. Wenn ein hohes Risiko besteht für schwere Erkrankungen (Risikogruppen wie Personen mit Grunderkrankungen, Personen ab 60 Jahre, Bewohner:innen von Senior:innen- und Altenpflegeheimen, Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) oder für die Ausbreitung des Coronavirus (wie Großveranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs) soll die Quarantäne für Kontaktpersonen angeordnet werden.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über die Anordnungzur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch dasneuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktpersonin einer geeigneten Häuslichkeit.

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus.

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