Veröffentlicht am 08.06.2021

Vollsperrung der Mühlentorbrücke am 13. Juni 2021

Turnusmäßige Prüfung des Bauwerkszustands – Unterseitige Uferwege vom 11. bis 15. Juni 2021 eingeschränkt nutzbar

Aufgrund der turnusgemäßen Bauwerksprüfung muss die Mühlentorbrücke am Sonntag, 13. Juni 2021, von 9 bis 17 Uhr für den KFZ-Verkehr gesperrt werden. Um alle Bereiche der Konstruktion oberhalb der Brücke zu erreichen, muss ein Hubsteiger auf der Fahrbahn platziert werden. Eine Umleitung wird über die Wallstraße/Possehlstraße/St.-Jürgen-Ring ausgewiesen. Für den Geh- und Radverkehr bleibt die Brücke jeweils auf einer Seite passierbar.

Bereits am 11. Juni 2021 findet die Sonderprüfung unterhalb der Brücke von den Uferwegen aus statt. Trotz möglicher Einschränkungen bleibt die Passage für den Geh- und Radverkehr weitgehend nutzbar. Am 14. und 15. Juni 2021 wird die unterseitige Prüfung von der Wasserseite aus fortgesetzt, dabei kann es zu Behinderungen für den Wassersport und Ausflugsverkehr kommen.

Gleichzeitig mit der Prüfung findet eine Bestandsaufnahme der Querschnitte statt, die für die anstehende Nachrechnung der Brücke benötigt wird. In der Nachrechnung wird die derzeitige Tragfähigkeit unter Berücksichtigung der Abrostung am alten Tragwerk ermittelt und eine Prognose auf die verbleibende Standzeit abgegeben wird.

Als das Bauwerk um 1900 geplant und die statische Berechnung dafür aufgestellt wurde, wurden die zu der Zeit gültigen Normen mit den entsprechenden Lastbildern angesetzt. Ein Lastbild stellt dar, wie die verschieden Verkehre aus LKW-, PKW-, Geh- und Radverkehr sowie die Restflächen zu kombinieren sind. Verschiedene Kombinationen können an unterschiedlichen Stellen zu jeweils maßgebenden Lastspitzen führen. In der Nachrechnung wird überprüft, wie weit die damaligen Ansätze den heute gültigen Lastbildern genügen und welche Reserven noch vorhanden sind.

Da durch mehrfache Normenanpassungen an die modernen (LKW-) Verkehre inzwischen relativ häufig Brücken nachgerechnet werden müssen, wurde hierfür eine Handlungsanweisung aufgestellt, die das Verfahren vorgibt. Im Ergebnis wird ermittelt, ob und mit welchem Aufwand die Mühlentorbrücke noch sanierungsfähig sein wird oder ob sie durch einen Neubau ersetzt werden muss. In der Folge werden entsprechende Planungsaufträge ausgeschrieben.

Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmende so gering wie möglich zu halten. +++