Veröffentlicht am 10.05.2021

Ab sofort dürfen auch Trauzeugen und Fotograf:in wieder an Trauung teilnehmen

Lübecker Standesamt erweitert Teilnehmerkreis: Negativer Schnelltest oder Impfnachweis sind Voraussetzung

Das Standesamt Lübeck erweitert aufgrund der neuen Rahmenbedingungen den Teilnehmerkreis an Trauungen: Trauzeugen und eine Fotograf:in dürfen an der Zeremonie teilnehmen, wenn ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden und schriftlich bestätigt durch eine Teststation ist, oder ein Genesen- beziehungsweise Impfnachweis vorgelegt werden kann. Damit können bis zu fünf Personen, das Brautpaar, die Trauzeigen sowie eine Fotograf:in an der Eheschließung im Trausaal teilnehmen. Zugelassen sind auch zu betreuende Kinder des Brautpaares.

Nach wie vor ist jedoch in allen öffentlichen Lebensbereichen und damit auch bei der Eheschließung mit Ausnahme des Brautpaares zwischen den Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu halten. Beim Betreten des Standesamtes ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Während der Zeremonie darf die Maske abgenommen werden, sofern ein negativer Schnelltest oder Genesen- beziehungsweise Impfnachweis der Personen vorliegt. Mit Einlass ins Standesamt werden gleichzeitig die vollständigen Kontaktdaten der Trauzeugen gemäß Personalausweis aufgenommen, um eine Kontaktverfolgung im Notfall sicher zu stellen. Eine Registrierung mittels luca-App ist möglich.

Weiteren Gästen kann bis auf weiteres aufgrund der Größe des Trauzimmers leider kein Zutritt zum Standesamt gewährt werden. Leider ist auch weiterhin der Garten und damit das beliebte Fotomotiv der sogenannten „Hochzeitstreppe“ geschlossen. +++