Veröffentlicht am 31.03.2021

Zweite Auflage des Corona-Sonderhilfeprogramms für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser

250.000 Euro zur Milderung der Notlagen – Alle Infos unter www.luebeck.de/stadtteilhilfe

 

Bereits am 23. März 2021 hat der Hauptausschuss der Lübecker Bürgerschaft die 2. Auflage des pandemiebedingten Sonderhilfeprogramms für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser in Stadtteilen / Kleingärten, mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 250.000 Euro, beschlossen. Auf Vorschlag des Bürgermeisters Jan Lindenau wurde auch in diesem Jahr ein entsprechendes Konzept mit dem Ziel erarbeitet, die vereinsbetriebenen Gemeinschaftshäuser zu unterstützen und die pandemiebedingten Notlagen in den Häusern und Vereinen zu mildern.

Im Jahr 2020 konnten bereits Trägervereine finanziell unterstützt und existenzgefährdete Gemeinschaftshäuser vor der Schließung bewahrt werden. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie ist es notwendig, Finanzmittel für eine zweite Förderphase zur Verfügung zu stellen.

Für das Sonderhilfeprogramm wurden Mittel in Höhe von 250.000 Euro aus dem von der Bürgerschaft am 11. Februar 2021 beschlossenen Rettungsschirm zur Linderung finanzieller Schäden, die ursächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, bereitgestellt.

Wie im Vorjahr beträgt die maximale Fördersumme 25.000 Euro. Die Ermittlung des Förderbedarfs wurde ein wenig angepasst. Dieser ergibt sich aus den tatsächlichen monatlichen Betriebskosten und dem Kassenbestand zum 31. Dezember 2020.

Der Zuschuss darf für die laufenden betrieblich verursachten Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel Mieten und Pachten inklusive Nebenkosten oder zur Zahlung von Personalkosten für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, eingesetzt werden.

Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 30. April 2021. Vereine, die bereits im letzten Jahr einen Zuschuss erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen einer Antragstellung sind online unter www.luebeck.de/stadtteilhilfe abrufbar. +++