Veröffentlicht am 19.02.2021

Lübecks Fahrdienst zum Impfzentrum stößt auf viel positive Resonanz

Freiwillige Leistung der Stadt für mobilitätseingeschränkte Bürger:innen – Prüfung auf telefonische Anfrage

In Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Johanniter Unfallhilfe bietet die Hansestadt Lübeck einen Fahrdienst zum Impfzentrum an v. li. n. re.: Thomas Köstler, Leiter der Feuerwehr Lübeck, Tobias Plitt, Geschäftsführer, DRK Betreuungsdienste Lübeck gGmbH, Matthias Rehberg, Bereichsleiter Einsatzdienste, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Schleswig-Holstein Süd/Ost, Matthias Wulf, stellv. Bereichsleiter Soziale Sicherung

Seit rund zwei Wochen werden Lübecker:innen, die 80 Jahre oder älter sind, von der Hansestadt Lübeck über einen möglichen Fahrdienst zum Impfzentrum in der Musik- und Kongresshalle informiert. Das Schreiben richtet sich ausschließlich an diejenigen älteren Personen, die bereits einen Termin für die Impfung in der MuK erhalten haben. Können diese aufgrund erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen die Wohnung nicht alleine verlassen oder haben niemanden, der sie auf dem Weg zum Impfzentrum unterstützen könnte, können sie sich bei der Stadt melden. In Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Johanniter Unfallhilfe bietet die Hansestadt Lübeck in diesen Fällen einen Fahrdienst zur MuK an. 

Dieses freiwillige Angebot der Hansestadt Lübeck stößt bei den Lübecker:innen auf große positive Resonanz: Die Telefone im Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck stehen nicht mehr still. Aufgrund der hohen Nachfrage kam es zunächst zu Engpässen in der telefonischen Erreichbarkeit. Die Verwaltung hat hier umgehend reagiert und durch zusätzliches Personal die Erreichbarkeit optimiert. Dennoch kann es zu Wartezeiten kommen – es wird um Verständnis gebeten!

Um die freiwillige Leistung der Hansestadt Lübeck in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

• Die Person muss bereits einen Impftermin in der MuK erhalten haben. Die Hansestadt Lübeck selbst kann keine Termine vergeben! 

• Es müssen erhebliche gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, so dass die Person die Wohnung nicht alleine verlassen kann.

• Eine anderweitige Unterstützung der Person wie zum Beispiel durch Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte ist ausgeschlossen.

Die Mitarbeiter:innen des Bereichs Soziale Sicherung klären dann gemeinsam mit den Anrufer:innen im Dialog die folgenden Fragen:

• Besteht Anspruch auf eine Krankenbeförderung/Krankentransport?

• Ist eine Abholung an der Haustür ausreichend oder aber eine Hilfestellung beim Treppensteigen oder Anziehen erforderlich?

• Kann das Impfzentrum per Taxi erreicht werden? Eine Ausgabe von Taxigutscheinen erfolgt einkommensabhängig. Wer keine Unterstützung aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen benötigt und sich selbst ein Taxi leisten kann, für den besteht dieses Angebot also leider nicht.

• Wird ein Fahrdienst durch das Deutsche Rote Kreuz beziehungsweise durch die Johanniter Unfallhilfe zum Impfzentrum in die MuK benötigt?

Anhand der Informationen wird dann entschieden, in welcher Form Hilfe gewährleistet werden kann und die entsprechenden Vereinbarungen getroffen.

Eine telefonische Rückmeldung in Fällen, in denen keine Unterstützung erforderlich ist, ist nicht notwendig. Krankentransporte von bettlägerigen Personen sind leider nicht möglich. 

„Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das die Hansestadt Lübeck den älteren Bürger:innen über 80 Jahre macht und das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Ich bitte daher um Verständnis, dass meine Mitarbeiter:innen in den Telefonaten einige Dinge abfragen müssen. Wir möchten, dass das Angebot auch tatsächlich bei den Menschen ankommt, die die Fahrt zum Impfzentrum alleine oder mit Unterstützung durch Angehörige nicht bewältigen können", begründet Sozialsenator Sven Schindler das Vorgehen.

Die Versendung der Briefe erfolgt im selben Rhythmus wie auch das Land die Briefe mit den Zugangsdaten zu den Impfterminen verschickt. Zunächst an die über 88jährigen, dann an die über 86jährigen und so weiter.+++