Veröffentlicht am 11.01.2021

Gebäude Mühlenstraße: Nutzungsuntersagung bleibt bestehen

Gespräch ergab keine schnelle Lösung zur Behebung der erheblichen Brandschutzmängel

Die Bauordnung der Hansestadt Lübeck hat am vergangenen Freitag, 8. Januar 2021, die Nutzung des Gebäudes in der Mühlenstraße 34-48 aufgrund erheblicher Brandschutzmängel untersagt. Im Rahmen eines heutigen Termins trafen sich der Eigentümer, Brandschutzsachverständige sowie Vertreter:innen der städtischen Bauordnung und Feuerwehr, um die Details zu erörtern. Im Ergebnis ergibt sich folgender Sachverhalt:

Die Bauordnung der Hansestadt Lübeck wird die Nutzungsuntersagung für das Gebäude in der Mühlenstraße 34-48 aufrechterhalten. In dem Gespräch konnte keine Lösung gefunden werden, vielmehr wurden weitere Mängel im Brandschutz deutlich.

Für das Gebäude Mühlenstraße 34-48 liegt eine Baugenehmigung mit Brandschutzkonzept vor. Eine Brandverhütungsschau im Februar 2020 ergab, dass das Gebäude von dem genehmigten Brandschutzkonzept abweicht und erhebliche Mängel im Brandschutz aufweist. Diese Mängel betreffen insbesondere die Entrauchung, die Alarmierung und die Flucht- und Rettungswege.

Trotz mehrfacher Aufforderung liegen die erforderlichen Nachweise und Erklärungen bis heute weder der Feuerwehr noch der Bauordnung vor. Zuletzt wurde der Eigentümer am 2. Dezember 2020 aufgefordert, bis zum 18. Dezember 2020 unter Androhung einer Nutzungsuntersagung die Mängel abzustellen und den Nachweis darüber zu führen. Dies ist nicht erfolgt.

Die Bauordnung der Hansestadt Lübeck hat darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

Da durch die Vielzahl der im Nachschauprotokoll der Feuerwehr aufgeführten teilweise schwerwiegenden Mängel im Brandschutz die Gefährdung von Leben und Gesundheit der Nutzenden und Besuchenden des Gebäudes und damit für die öffentliche Sicherheit nicht auszuschließen ist, muss eine weitere Nutzung des Gebäudes untersagt werden.+++