Veröffentlicht am 30.12.2020

Strukturerhalt Kultur II

Das Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck wird erweitert

Auf der gemeinsamen Sondersitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege am 29. Juli 2020 wurde einstimmig das „Sonderhilfeprogramm ‚Strukturerhalt Kultur‘“ beschlossen. Private Kultureinrichtungen und Kulturvereine in Lübeck konnten seitdem rückwirkend – sofern förderfähig – für die Monate März bis August 2020 freiwillige Unterstützungshilfe durch die Hansestadt Lübeck zur Sicherung ihrer strukturellen Existenz erhalten.

In 2021 sollen neue Finanzmittel für eine zweite Förderphase im Rahmen von „Strukturerhalt Kultur II“ verwendet werden, um weiterhin die vielfältige Kulturlandschaft Lübecks zu erhalten und ergänzend zu den unterschiedlichen Kulturhilfeprogrammen des Bundes und des Landes bereitzustellen. Außerdem sollen existenzbedrohende Liquiditätsengpässe aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung abgemildert werden. Anträge können hierfür vom 4. Januar bis zum 14. Februar 2021 gestellt werden.

Für die zweite Antragsphase dieses Sonderhilfeprogramms stehen Mittel in Höhe von bis zu 650.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Infos und die Antragsformulare stehen ab 4. Januar 2021 unter www.luebeck.de/kulturhilfe bereit.+++