Veröffentlicht am 04.12.2020

Instandsetzung der Bauwerksoberseite der Wakenitzbrücke abgeschlossen

Fertigstellung am 8. Dezember 2020

Der dreijährige Instandsetzungsabschnitt der Bauwerksoberseite der Wakenitzbrücke sowie der Bau der Lärmschutzwand sind abgeschlossen, so dass für Dienstag, 8. Dezember 2020 geplant ist, die Arbeitsstellensicherung zurückzubauen und den in diesem Jahr sanierten Bereich für den Verkehr freizugeben. Auf Grund der noch laufenden Restarbeiten an der Lärmschutzwand, bleiben der rechte Fahrstreifen auf der nördlichen Bauwerkshälfte und der nördliche Geh- und Radweg noch gesperrt. Die Abfahrt zur Ratzeburger Allee von der Brücke kommend ist jedoch möglich. Nach dem Abschluss der Restarbeiten an der Lärmschutzwand einschließlich der Montage der Handlaufbeleuchtung im Januar 2021 erfolgt die vollständige Verkehrsfreigabe der nördlichen Bauwerkshälfte.

Bedingt durch die feuchte Witterung und die kühlen Temperaturen kann zurzeit keine Fahrbahnmarkierung auf der Südseite (Richtungsfahrbahn Marli) aufgebracht werden. Der Verkehr wird hier weiterhin mittels Baken geführt. Die Ausführung der Markierungsarbeiten ist für Frühjahr 2021 vorgesehen.

Ausblick für die Jahre 2021-2022:

Nach den Osterferien 2021 beginnt der zweijährige Bauabschnitt „Instandsetzung der Bauwerksuntersicht“. Größtenteils werden Betoninstandsetzungsarbeiten an der Bauwerksunterseite und an den Unterbauten ausgeführt. Weiterhin erfolgt die Erneuerung der Bauwerksentwässerungsleitungen. In 2021 wird das Bauwerk vom St-Jürgen-Ring bis zur Wakenitz saniert; 2022 dann über der Wakenitz und dem östlichen Vorlandbereich. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr wird rechtzeitig vor und während der jeweiligen Bauabschnitte detailliert über verkehrlichen Beeinträchtigungen und Umleitungsstrecken informieren.

Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigen für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. +++