Veröffentlicht am 19.11.2020

Lübeck erstattet Entgelt wegen Corona-bedingter Betreuungseinschränkungen

Stellungnahme der Hansestadt Lübeck anlässlich der Pressemitteilung der Kreis- und Stadtelternvertretung

 

In der Pressemitteilung der Kreis- und Stadtelternvertretung Lübeck wurden die Kita-Reform und die Corona-Pandemie als unheilige Allianz bezeichnet, die Eltern und Träger an ihre Grenzen brächten.

In diesem zwar sehr medienwirksamen, jedoch in gleichem Maße undifferenzierten Titel werden eine lange geplante Gesetzesreform zur Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung und eine unerwartet pandemische Gemengelange durch COVID-19 miteinander vermischt, was bedauerlicherweise zu falschen Schlussfolgerungen auf Seiten der Verfasser:innen geführt hat.

Eine pandemische Lage bringt naturgemäß Einschränkungen für alle Teile der Gesellschaft mit sich - so auch für Eltern, Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, öffentliche Verwaltungen, pädagogisches Personal und nicht zuletzt die zu betreuenden Kinder wie auch deren Eltern. Ein Virus unterscheidet hier nicht nach gesellschaftlichen Gruppen.

Es gilt hier, besonders schützenswerte Gruppen zu schützen, Risiken zu bewerten und den Schaden an Leib und Leben möglichst gering zu halten. Auch kommen politische Entscheidungsträger wie auch die ausführenden Organe, die Verwaltung, nicht umhin, Prioritäten zu setzen.

Wie es den Vorgaben des Bundes und der Länder entspricht, wird unter den größtmöglichen Personalanstrengungen unter Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes und der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts versucht, den Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufrecht zu erhalten. Dies geschieht nicht nur durch den vorbildlichen Einsatz der Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes, die jeden Fall in Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung im Einzelfall gewissenhaft prüfen und Schließungen auf das absolut notwenige Maß beschränken. Auch dem Personal in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen selbst kann nicht genug gedankt werden, welchen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Gesellschaft sie gerade leisten.

Besonders ärgerlich ist, dass mit der Pressemitteilung für den Normalfall geltende Regelungen unreflektiert auch für die pandemische Lage geltend dargestellt werden. Selbstverständlich wird die Verwaltung ihre durch den Gesetzgeber eingeräumten Spielräume nutzen, um die Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Es werden z.B. keine Fördermittel zurückgefordert, wenn Einrichtungen Corona-bedingt zu schließen sind. Ebenso wenig wird eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels zu Schließungen von Gruppen kommen, auch hier wird die Stadt ihre Gestaltungsspielräume gemeinsam mit den Kita-Trägern nutzen.

Die Stadt hat gegenüber allen Kita-Trägern erklärt, dass sie den Trägern Entgelterstattungen an die Eltern wegen Corona-bedingter Betreuungseinschränkungen erstattet. Wie die Kreiselternvertretung zu der Feststellung kommt, viele Freie Träger würden aus wirtschaftlichen Gründen keine Beiträge erstatten, erschließt sich nicht.+++