Veröffentlicht am 10.11.2020

Vorbeugende Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest

Geflügel ist im Stall zu halten – Verendete Wildvögel bitte dem Veterinäramt melden

 

Die Geflügelpest breitet sich im Land weiter aus. Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein hat gestern, 9. November 2020, die Stallpflicht für Freilandgeflügel erlassen, um eine Weiterverbreitung auf weitere Nutztierbestände zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund hat die Hansestadt Lübeck heute, 10. November 2020 als vorbeugende Schutzmaßnahme die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht.

Folgende Maßnahmen gelten bis auf Weiteres ab Mittwoch, 11. November 2020:

Im gesamten Gebiet der Hansestadt Lübeck dürfen ab sofort Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich

1.      in geschlossenen Ställen oder

2.      unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden.

3.      Alternativ zu Punkt 2 dürfen Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.

4.      Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben ist verboten.

Darüber hinaus wird die Bevölkerung zur Mithilfe aufgerufen: Sollten verendete Wildvögel aufgefunden werden, so wird gebeten den Fund umgehend beim Veterinäramt der Hansestadt Lübeck unter der Rufnummer (0451) 115 zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Bisher konnte in der Hansestadt Lübeck der Geflügelpest-Erreger noch nicht nachgewiesen werden. Auch die wenigen Totfunde von verendeten Wildvögeln wurden alle Stand 10. November 2020 negativ getestet. +++

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter sollten ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten

Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung bereits zum Herbstbeginn nochmals verstärkt.

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00033670/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5N8_20-11-05.pdf

Informationen der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegelpest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/