Veröffentlicht am 18.05.2020

Mit ABSTAND das Beste für Lübeck, Travemünde und seine Gäste

Maske tragen und mit Respekt und Rücksichtnahme die Lockerungen ab 18. Mai 2020 genießen

„Mit ABSTAND das Beste für Lübeck, Travemünde und seine Gäste“ – unter diesem Motto wird die Hansestadt Lübeck die weiteren geplanten Lockerungen des Landes Schleswig-Holstein zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen ab Montag, 18. Mai 2020, umsetzen. So sollen Gastronomie und Beherbergungsbetriebe wieder öffnen, das Einreisen nach Schleswig-Holstein und damit der Tagestourismus wieder erlaubt und die touristischen Infrastrukturen weitestgehend wieder genutzt werden dürfen. Die Hansestadt Lübeck setzt dabei vor allem auf Respekt und Rücksichtnahme, um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Aber auch verstärke Kontrollen zur Einhaltung der Kontaktbeschränkungen gehören zum Konzept. 

In Kooperation mit der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) sowie dem Kurbetrieb Travemünde wird mit Plakaten und Bannern an Parkplätzen sowie an beliebten Aufenthaltsorten- und -flächen in Lübeck und Travemünde auf die Einhaltung der weiterhin geltenden Abstands- und Kontaktregeln hingewiesen. Dazu zählen zum Beispiel die Promenaden in Travemünde, der Drehbrückenplatz oder der Malerwinkel in Lübeck aber auch die öffentlichen Parkplätze, um Tagesgäste zu informieren. Insgesamt über 30 Plätze werden verstärkt in den Fokus der Kontrollen rücken. Hier kooperieren die Polizeidirektion Lübeck und der kommunale Ordnungsdienst des Ordnungsamtes. 

Da insbesondere in Travemünde mit einem erhöhten Aufkommen an Übernachtungs- und Tagestouristen zu rechnen ist, werden die Maßnahmen durch eine analoge und digitale Kommunikationskampagne der LTM begleitet. Zusätzlich stehen für individuelle Fragen der Gäste an Feiertagen, samstags und sonntags SeebadScouts an den großen Parkplätzen in Travemünde sowie Mitarbeiter:innen der LTM in einer mobilen Tourist-Info an den Strandterrassen/Strandpromenade zur Verfügung.

„Die Sicherheit sowohl für die einheimische Bevölkerung als auch für unsere Gäste steht trotz aller umzusetzender Lockerungen absolut im Mittelpunkt“, betont Bürgermeister Jan Lindenau. „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Gäste willkommen zu heißen, trotz erhöhtem Besucheraufkommen die Infektionszahlen durch das Coronavirus gering zu halten und dadurch die Bevölkerung zu schützen und die Tourismuswirtschaft zu stärken. Deshalb müssen die geltenden Kontakt- und Abstandsregeln von 1,5 Metern sowie der Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr unbedingt eingehalten werden. Das tun wir in erster Linie im Dialog mit Bürger:innen und Gästen, dennoch wird der städtische Ordnungsdienst mit Unterstützung der Polizei und zusätzlich engagiertem Sicherheitspersonal im gesamten Stadtgebiet an allen Tagen Kontrollen durchführen.“

Folgende Regelungen und Empfehlungen gelten für das Lübecker Stadtgebiet:

• Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und Personen eines weiteren gemeinsamen Haushaltes (Haushalt + Haushalt) gestattet. Dies gilt für alle Tätigkeiten in der Öffentlichkeit, z. B. Einkaufen oder Spazierengehen. Kontakte zu anderen Personen sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

• Alle Strände in Travemünde – von Brodten bis zum Priwall – können unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen genutzt werden. Und auch die Strandkorbvermietung ist wieder erlaubt.

• Das Grillen auf öffentlichen Flächen wie in Grünanlagen, auf der Liegewiese in Travemünde oder auf den Grünflächen entlang des Kanals beziehungsweise der Wakenitz ist verboten.

• Gemäß der neuen Verordnung ist ein übermäßiger Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit zu vermeiden, um zum Schutz für sich selbst und andere jederzeit die Kontrolle über die einzuhaltenden Abstandsregeln gewährleisten zu können. 

• Tagesgästen wird empfohlen bei der Parkplatzsuche – insbesondere in Travemünde – den Anzeigen des Parkleitsystems zu folgen und auf Radiodurchsagen sowie Online-Informationen zu aktuellen Parkplatzkapazitäten zu achten (www.parken-luebeck.de).

• Alle gastronomischen Betriebe müssen um 22 Uhr schließen. Dies gilt auch für Hotelbars o.ä. . Die Hansestadt Lübeck hat für Betreiber umfangreiche Informationen unter www.luebeck.de/coronavirus zu Hygienekonzepten sowie zur Wiederaufnahme des gastronomischen Betriebs veröffentlicht. Unter anderem werden folgende Downloads angeboten:

Plakat Gastro

Plakat WC

Info-Blatt Gastronomie und Hotels

Leitfaden Mindestanforderungen

• Gäste müssen ihre Kontaktdaten dem jeweiligen Gastronomiebetrieb mitteilen. Deshalb können auch nur Restaurationen mit Bedienung am Tisch öffnen, bei Selbstbedienung kann die Erfassung der vorgeschriebenen Daten (wer sitzt wann wo) nicht sichergestellt werden.

• Die öffentlichen Toiletten im gesamten Stadtgebiet sind geöffnet. Zusätzlich wird der Kurbetrieb Travemünde WC-Anlagen in hoch frequentierten Bereichen mit deutlich höheren Reinigungsintervallen aufstellen. Nutzende müssen die Kontakt- und Abstandsregeln beachten, insbesondere sollte es zu Warteschlangen kommen. Die Stadt empfiehlt deshalb zum Schutz für sich selbst und andere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

• Die Bäderregelung tritt am 19. Mai 2020 wieder in Kraft. Damit können Verkaufsstellen in Travemünde an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden im Zeitraum von 11 bis 19 Uhr für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs, insbesondere des touristischen Bedarfs, geöffnet werden.

„Wir werden nach dem Himmelfahrtswochenende ein Zwischenfazit ziehen und gegebenenfalls nachsteuern und weitere Beschränkungen erlassen müssen, sollten die Regeln nicht eingehalten werden. Klar ist auch, dass wir Tagestourismus nach Lübeck verbieten werden, sobald wir mehr als 33 Infizierte in einer Woche im Gesundheitsamt Lübeck registrieren“, so Bürgermeister Jan Lindenau. 

Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind telefonisch täglich von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder online abrufbar unter www.luebeck.de/coronavirus