Veröffentlicht am 16.05.2020

Gastronomie, Hotels und Beherbergungsbetriebe können wieder öffnen

Leitfaden zu Mindestanforderungen an Hygienekonzepte sowie Plakatvordrucke online abrufbar

Am heutigen Tag ist die neue Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-erlassen worden. Die Hansestadt Lübeck weist auf die wesentlichen Eckpunkte für die Gastronomie (auch in Hotels und Einzelhandelszentren) hin. 

Die Öffnung der Gastronomie ist unter Einschränkungen wieder zulässig

Für den Betrieb der Gastronomie gelten über die bestehenden allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln hinaus folgende zusätzliche Anforderungen:

  1.  Der Betreiber erstellt ein Hygienekonzept

    a) Für die gleichzeitige Bewirtung von bis zu 50 Gästen muss das Konzept nicht vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Das Hygienekonzept muss lediglich im Rahmen einer örtlichen Kontrolle vorgezeigt werden können.

    b) Für die gleichzeitige Bewirtung von mehr als 50 Gästen muss das Konzept vor Öffnung der Gastronomie dem Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck per E-Mail an corona@luebeck.de angezeigt werden. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

    Bei der Anzahl der Gäste werden die Plätze von Innen- und Außengastronomie zusammengezählt.
  2. der Betreiber erhebt die Kontaktdaten der Gäste;
  3. die Einrichtung wird für Gäste nur zwischen 5:00 Uhr und 22:00 Uhr geöffnet;
  4. es werden keine Buffets angeboten;
  5. der Betreiber verabreicht keine alkoholischen Getränke an erkennbar Betrunkene;

Diese Regelungen zur Gastronomie gelten auch für alle anderen Einrichtungen wie z.B. Hotels und Einkaufszentren, welche gastronomische Angebote vorhalten. Tanzlokalitäten, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sind weiterhin zu schließen.

 

Hotels und Beherbergungsbetriebe können wieder öffnen

Für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe gelten über die bestehenden allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln hinaus folgende zusätzliche Anforderungen:

  1. Der Betreiber erstellt ein Hygienekonzept;
  2. die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden erhoben.

Die Erhebung von Kontaktdaten betrifft nicht Kunden, die Speisen zur Mitnahme abholen.

Es wird gebeten, das Konzept unter Angabe des Namens, der Einrichtung, der Adresse sowie des Ansprechpartner mit Kontaktdaten per E-Mail an corona@luebeck.de zu senden. Eine Genehmigung durch das Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.

Hinweis: Diese Regelungen gelten nicht für die private Vermietung von Ferienwohnungen.

Umfangreiche Informationen sind beim Lübecker Coronavirus-Info-Telefon unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder online abrufbar unter www.luebeck.de/cornavirus . 

Zur Unterstützung bietet die Stadt Plakate mit den Regelungen für die Gastronomie sowie zur Nutzung von Toiletten in deutscher und englischer Sprache zum Selbstausdrucken zur Verfügung. Gedruckte Plakate können in der Touristeninformation der Lübeck Travemünde Marketing (LTM) zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Folgende Downloads werden angeboten:

Plakat Gastro
https://www.luebeck.de/files/Corona/Plakat-Gastronomie.pdf 

Plakat WC
https://www.luebeck.de/files/Corona/Plakat-WC.pdf

Info-Blatt Gastronomie und Hotels
https://www.luebeck.de/files/Corona/Information-Gastronomie-und-Hotels.pdf 

Leitfaden Mindestanforderungen
https://www.luebeck.de/files/Corona/Leitfaden-Mindestanforderungen-an-Hygienekonzepte-in-der-Gastro-ab-18-05-2020.pdf 

Den vollständigen Wortlaut der Landesverordnung sowie ihrer Begründung mit zahlreichen weiteren Maßnahmen und Regelungen für das öffentliche Leben sind online abrufbar unter  www.luebeck.de/coronavirus +++