Veröffentlicht am 07.05.2020

Demonstrationen sind weiterhin genehmigungspflichtig

Hinweis der Hansestadt Lübeck: Versammlungen sind unter Auflagen möglich

Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die zum Schutz vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Coronavirus erlassen werden mussten, konnten in bestimmten Bereichen bereits gelockert werden. Die Versammlungsbehörde der Hansestadt Lübeck erreichen in letzter Zeit vermehrt Nachfragen von Personen, die Versammlungen planen oder an Versammlungen teilnehmen möchten.

Als Versammlung wird dabei die örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung angesehen.

Hierzu weist die Versammlungsbehörde darauf hin, dass Versammlungen weiterhin auf Grundlage der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein verboten sind, im Einzelfall aber durchaus eine Genehmigung durch die Versammlungsbehörde möglich ist. Für verschiedene Versammlungen in Lübeck konnten auch bereits Versammlungen unter Auflagen genehmigt werden.

Die Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für Nachfragen zum Genehmigungsverfahren oder zur Frage, welche Versammlungen genehmigt wurden, kann die Versammlungsbehörde der Hansestadt Lübeck angesprochen werden (Mail: ordnungsamt@luebeck.de, Tel.: 0451 115). +++