Veröffentlicht am 05.05.2020

Städtische Sportanlagen ab Donnerstag wieder geöffnet

Kontaktfreier Freizeit- und Breitensport im Freien wieder möglich

Alle städtischen Sportanlagen (z.B. Falkenwiese, Buniamshof) werden voraussichtlich im Laufe des Donnerstags, 7. Mai 2020, wieder für die Ausübung kontaktfreier Sportaktivitäten des Freizeit- und Breitensports im Freien geöffnet. Die Hansestadt Lübeck weist dabei im Eingangsbereich ihrer Sportanlagen auf die allgemeinen Nutzungsbeschränkungen hin. Umkleiden und Gemeinschaftsräume bleiben bis auf die Toilettenanlagen geschlossen. Wo es Außentoiletten gibt, werden nur diese geöffnet.

Sportvereine, die bereits vor der Sperrung auf den jeweiligen Sportanlagen einzelne Plätze oder Laufbahnen zu festen Trainingszeiten gebucht haben, können diese zu den ihnen bereits zugeteilten Zeiten weiterhin exklusiv nutzen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine vorherige schriftliche Bestätigung des Vereinsvorstandes an den Bereich Schule und Sport (per Email an schuleundsport@luebeck.de), dass der Verein sich im Rahmen des Trainingsbetriebes an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein hält und gleichzeitig die von seinem jeweils zuständigen Fachverband erarbeiteten sportartspezifischen Übergangsregelungen beachtet und umsetzt. Letztere sind online hier abrufbar.

Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist nach der bisherigen Lesart der Landesverordnung weiter verboten. Lediglich mit einer Ausnahmegenehmigung nach Vorlage eines Hygienekonzeptes beim Gesundheitsamt können Mannschaften zum Beispiel Trainingsspiele oder Zweikampftraining durchführen. Erlaubt ist dagegen, dass Mannschaften ein kontaktfreies Training im Freien unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen (Kontaktbeschränkungen und sportspezifische Übergangsregelungen) absolvieren, wie beispielsweise ein Lauf- oder Zirkeltraining. Das gilt beispielsweise auch für Fußballvereine.

Auch Betreiber privater Sportanlagen im Freien sind verpflichtet dem Gesundheitsamt vor Öffnungen der Anlage ein Hygienekonzept vorzulegen. Sport in geschlossenen Räumen bleibt weiterhin verboten.

Die Vereine sind verpflichtet, Ihre Mitglieder über die geltenden Regeln zu informieren. Die Einhaltung der Regeln ist vom Verein zu gewährleisten und ist bußgeldbewehrt. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann der Bereich Schule und Sport die Nutzungsgenehmigung widerrufen. Materialien für den Schutz der Sportler:innen und Trainer:innen (z.B. Masken, Handschuhe) sowie das notwendige Desinfektionsmittel zur Säuberung der Sportgeräte haben die Vereine selbst zu stellen. Zudem sind die Vereine aufgefordert ihren Betrieb innerhalb ihrer Trainingszeiten so zu planen, dass es zu keinen Überschneidungen oder Überbelegungen bei der Platznutzung kommt.

Sollte der Bereich Schule und Sport im Einzelfall feststellen, dass die Regeln aufgrund einer zu starken Platzauslastung nicht eingehalten werden können, wie zum Beispiel bei einer gleichzeitigen Laufbahnnutzung durch mehrere Vereine, so kann es zu Verschiebungen von Trainingszeiten kommen. Alle Sportvereine, die eine städtische Sportanlage nutzen, werden kurzfristig vom Bereich Schule und Sport informiert.

Die Hansestadt Lübeck erwartet vom Land eine Klarstellung in der Landesverordnung, in welchem Umfang die Ausübung von Mannschaftssportarten zulässig ist, um eine weitere Verunsicherung bei den Vereinen zu vermeiden.+++