Veröffentlicht am 28.04.2020

Mund-Nasen-Bedeckung in Lübecks Linienbussen ab Mittwoch Pflicht

Stadtverkehr, Lübeck-Travemünder-Verkehrsgesellschaft und Priwallfähren betroffen

Ab Mittwoch, 29. April 2020, besteht in den Bussen und auf den Priwallfähren der Stadtverkehr Lübeck GmbH und der Lübeck-Travemünder-Verkehrsgesellschaft (LVG) eine Tragepflicht von sogenannten „Mund-Nase-Bedeckungen“. Fahrgäste dürfen den Linienbus oder die Fähre daher nur mit einem entsprechenden Schutz betreten. Darauf machen Stadtverkehr und LVG aufmerksam. „Wir vertrauen darauf, dass unsere Fahrgäste aus gegenseitigem Verantwortungsbewusstsein der Anordnung der Landesregierung folgen werden. Sollte jemand seine Mund- Nasen-Bedeckung beim Betreten des Fahrzeuges noch nicht angelegt haben, wird unser Fahrpersonal über das Mikrofon freundlich auf die Pflicht hinweisen.“, sagt Andreas Ortz, Geschäftsführer der Stadtverkehr Lübeck GmbH und der LVG.

Neben dem Tragen von medizinischen oder Alltagsmasken können auch Tücher oder Schals genutzt werden. Die Maskenpflicht besteht auch für Kundinnen und Kunden der ServiceCenter am ZOB und in Travemünde. Das Fahrpersonal ist aus Sicherheitsgründen nicht verpflichtet, Schutzmasken zu tragen. Sie könnten evtl. verrutschen oder zum Beschlagen der Brillengläser und damit zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen. Zum Schutz des Fahrpersonals bleiben deshalb bis auf weiteres die Absperrungen im Eingangsbereich bestehen. Die Fahrgäste werden gebeten die anderen Einstiegstüren zu nutzen. +++

Quelle: Stadtverkehr Lübeck