Veröffentlicht am 18.03.2020

Hinweise für Physiotherapie-Praxen in Lübeck

Korrektur der Pressemeldung vom 17. März 2020

In unserer gestrigen mit „Stadt Lübeck untersagt neue Kur- und Reha-Maßnahmen“ betitelten Pressemeldung hat sich bedauerlicherweise ein Fehler eingeschlichen.

Die in der gestrigen Mitteilung getroffene Aussage, alle Physiotherapie-Praxen in der Hansestadt Lübeck würden ab sofort geschlossen, war falsch.

Richtig ist vielmehr:

Vorsorge - und Rehaeinrichtungen dürfen ab sofort mit Ausnahme von Leistungen der Anschlussheilbehandlung keine Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen mehr erbringen.

Für Physiotherapeuten gilt stattdessen:

Für Physio- und Massagepraxen wurde die Schließung angeordnet. Ausnahme sind medizinisch gebotene Behandlungen für die eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Dies bedeutet, dass Physio- und Massagepraxen grundsätzlich geschlossen sind und nur für die von einem Arzt diagnostizierte medizinisch gebotene Behandlung öffnen dürfen.

Auch hier steht im Vordergrund, die in derartigen Praxen üblichen engen Kontakte zwischen Therapeuten und Patienten mit wenigen Ausnahmen zu vermeiden, um die Übertragung des Coronavirus zu verhindern.+++