Veröffentlicht am 20.01.2020

Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung können sich ab sofort bis zum 6. Februar 2020 bewerben

Am 5. März 2020 wird in Lübeck der Beirat für Menschen mit Behinderungen gewählt. Der Beirat hat in den politischen Gremien der Hansestadt Lübeck Rederecht, wenn Angelegenheiten beraten werden, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Menschen mit Behinderungen, die aktiv im neuen Beirat mitarbeiten wollen, können sich ab sofort bis zum 6. Februar 2020 für die Wahl bewerben.

In ihrer Sitzung am 28. November 2019 hat die Bürgerschaft unter dem Tagesordnungspunkt 9.18 das Wahlverfahren für die Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderungen geregelt. Dieser Entscheidung ging das Votum der Bürgerschaft vom 20. Juni 2019 zur Einrichtung eines derartigen Beirates voraus.

Der Beirat wird an die Stelle des bisherigen Behindertenrates treten. Er tritt für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Die Funktion des bisherigen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen geht im neuen Beirat auf.

Was genau ist beschlossen worden?

In der Hansestadt Lübeck wird es ab dem 5. März 2020 einen Beirat geben, der sich um die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen kümmert.

Zur Wahl werden keine Wahlunterlagen verschickt. Menschen mit Behinderungen können sich zur Wahl stellen. Die eigentliche Wahl erfolgt am 5. März 2020 um 15 Uhr im Großen Börsensaal im Rathaus in einer öffentlichen Wahlversammlung.

Der Beirat wird nach der Wahl erstmalig zusammen treffen und dann die Arbeit aufnehmen. Er wird dabei direkt vom Fachbereich Wirtschaft und Soziales durch eine Geschäftsstelle im Verwaltungszentrum Mühlentor unterstützt werden.

Wie geht es weiter?

Menschen mit Behinderungen, die aktiv im neuen Beirat mitarbeiten wollen, können sich ab sofort bis zum 6. Februar 2020 für die Wahl bewerben. Wählbar sind alle Personen

·         die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 oder eine Gleichstellung haben

·         die ihren ersten Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Lübeck angemeldet haben und

·         die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Alle Bewerber:innen werden nach amtlicher Prüfung direkt zur Wahlversammlung eingeladen. Weitere Informationen sind unter luebeck.de unter dem Suchbegriff „Behindertenbeirat“ zu finden. Dort sind auch ein Formular zur Bewerbung sowie der genaue Satzungstext für den Beirat zu finden. Das Formular ist ebenfalls im Rathaus bei der Pförtnerei oder an der Infothek im Verwaltungszentrum Mühlentor erhältlich. Ausgefüllte Bewerbungen können dort auch wieder abgegeben werden. Der Postweg ist ebenso möglich.

Die Vorschlagsliste wird nach dem 6. Februar 2020 bis zur Wahl im Rathaus und im Verwaltungszentrum Mühlentor zur Einsicht bereitgehalten.

Die bislang bekannte Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Behindertenrat sowie dem Behindertenbeauftragten wird mit dem neuen Beirat für Menschen mit Behinderungen auf eine neue Stufe gestellt. Wie bereits durch den Seniorenbeirat praktiziert können nunmehr Menschen mit Behinderungen über den Behindertenbeirat in Sitzungen direkt das Rederecht erhalten, wenn relevante Themen behandelt werden. Durch die bereit gestellte Geschäftsstelle wird sichergestellt, dass Themen auch kontinuierlich weiterverfolgt werden können.

„Ich bin sicher, dass wir auf diesem Wege Anliegen von Menschen mit Behinderungen intensiver verfolgen können und freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Beirat“ sagt Sven Schindler, Sozialsenator der Hansestadt Lübeck.

Weitere Informationen: unter der Rufnummer (0451) 122 2020 und per Mail unter behindertenbeirat@luebeck.de. Ansprechpartner ist Herr Ralf Kuschmierz. +++