Veröffentlicht am 30.12.2019

Lübeck führt einheitliche geschlechtergerechte Sprache ein

Gender:Doppelpunkt als Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und -identitäten

Die Hansestadt Lübeck hat zum Jahreswechsel einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache herausgegeben. Die Hansestadt Lübeck will damit künftig alle Menschen ansprechen. Frauen und Männer und jene, die sich nicht als Mann oder Frau beschreiben.

„Da Sprache keine stabile Einheit ist, sondern sich in ständiger Veränderung befindet, kommt ihr auch in der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit eine wichtige Rolle zu. Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes, das das Recht auf Anerkennung eines dritten Geschlechts bestätigt und zu neuen gesetzlichen Änderungen führte, besteht auch für die Verwaltung der Hansestadt Lübeck Handlungsbedarf. Lübeck als tolerante und offene Stadt muss diskriminierungsfrei kommunizieren. Mit dieser Regelung für die Stadtverwaltung wollen wir einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit leisten.“ so Bürgermeister Jan Lindenau.

„Die Stellenausschreibungen der Stadt werden schon länger so gehandhabt – und es gibt positive Rückmeldungen, da der Doppelpunkt gut verständlich ist und nicht den Lesefluss stört“, ergänzt Gleichstellungsbeauftragte Elke Sasse.

Deshalb wird zukünftig in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck so formuliert, dass sich alle Geschlechter angesprochen fühlen. Dies erfolgt in erster Linie durch geschlechtsumfassende Formulierungen, wie zum Beispiel Beschäftigte, Studierende oder Teilnehmende. Falls dies nicht möglich ist, darf der Gender:Doppelpunkt verwendet werden, wie zum Beispiel Bewohner:innen oder Kolleg:innen.

Der Doppelpunkt zwischen der maskulinen und femininen Endung soll in der Schriftsprache als Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten dienen. Ziel ist es, den Geschlechterdualismus aufzuheben.

Die neue Regelung gilt ab sofort für alle Beschäftigten der Hansestadt Lübeck. Betroffen ist der gesamte städtische Schriftverkehr, also E-Mails, Präsentationen, Broschüren, Pressemitteilungen, Drucksachen, Formulare, Flyer, Hausmitteilungen, Rechtstexte und Briefe. Die Umsetzung soll sukzessive erfolgen, nicht alle Formulare, Flyer und sonstige Drucksachen können gleichzeitig angepasst werden. Die Verwaltung beginnt mit der Umstellung in 2020.

Der neue Leitfaden kann unter https://luebeck.de/gender im Internet heruntergeladen werden.+++