Veröffentlicht am 12.11.2019

Wohnbauentwicklung hat in Lübeck höchste Priorität

Bis 2022 Baurecht für rund 4900 Wohneinheiten – Stadt arbeitet Vorhaben konsequent ab

Knapper Wohnraum in den Städten und Ballungszentren ist eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Laut des jüngsten Wohnungsmarktberichtes bedeutet dies für Lübeck bis 2025 konkret einen Bedarf von rund 3.900 zusätzlichen Wohneinheiten. Bereits seit einigen Jahren sind die handelnden AkteurInnen vor diesem Hintergrund dabei, Lösungen für die Erfüllung dieses festgestellten Bedarfes gemeinsam zu entwickeln, u.a. im Rahmen des umfassenden Diskussionsprozesses ‚Lübeck 2030.

In Abstimmung mit der Lübecker Bürgerschaft hat die Stadtverwaltung auf Basis aller Rahmenbedingungen einen detaillierten Fahrplan entwickelt, wie in Lübeck bis 2022 rund 4.900 Wohneinheiten realisiert werden können. Dazu wurde eine systematische Standortsuche im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Der Plan wird konsequent und zielgerichtet abgearbeitet, die Bürgerschaftsfraktionen werden über Herausforderungen und vorhandene Probleme regelmäßig informiert (zuletzt in einem Fachgespräch am 20. September 2019). Neben dem Geschosswohnungsbau sind auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser Bestandteil der Planung (rund 1.000 neue Einheiten). Dabei wird berücksichtigt, dass im Stadtgebiet bereits rund 10.000 Einfamilienhäuser bestehen, deren Bewohner älter als 65 Jahre sind. Damit ist aufgrund des demografischen Wandels mit einer Vielzahl an Eigentümerwechseln im Bereich der Einfamilienhäuser zu rechnen. Diese Wohngebiete werden in ihrem Charakter erhalten und vor weiterer Verdichtung  durch städtebauliche Instrumente geschützt.

Senatorin Joanna Hagen: „Die Bauverwaltung arbeitet mit höchstem Engagement den abgestimmten Fahrplan für rund 4.900 Wohneinheiten bis 2022 ab. Vor dem Hintergrund gesetzlicher Rahmenbedingungen und Verfahren kommt es regelmäßig zu Abstimmungs- und Handlungsbedarfen, welche die Hansestadt Lübeck zügig und konstruktiv bearbeitet. Beteiligungsformate wie LÜBECK:überMORGEN helfen uns, Interessen und Probleme frühzeitig zu erkennen und in die Planung aufzunehmen.“

In der Wohnbauentwicklung ist dabei eine Vielzahl von wichtigen Perspektiven und sensiblen Bedarfen zu berücksichtigen, wie zum Beispiel der Arten- und Naturschutz.

Senator Ludger Hinsen: „Hohe Qualität in der Wohnbauentwicklung zeichnet sich auch dadurch aus, dass nachhaltig geplant und gebaut wird. Der Schutz von Boden, Natur und Umwelt genießt in der Hansestadt Lübeck hohe Priorität und wird konsequent eingehalten. Die Maxime des Baugesetzbuches, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden muss, bringen wir bestmöglich in Einklang mit dem hohem Bedarf an zusätzlichen Wohneinheiten.“

Auch die Integration in vorhandene Stadtteilstrukturen sowie die Versorgung mit Schulen, Kindertagesstätten, Nachbarschafts- und Hilfeangeboten sind von herausragender Bedeutung in der Wohnbaupolitik.

Senatorin Kathrin Weiher: „Unsere Experten in der Jugendhilfeplanung identifizieren in enger fachbereichsübergreifender Abstimmung zusätzliche Bedarfe bereits in der Planung und integrieren neue Angebote von Kita und Schule frühzeitig, um für Familien stets ein attraktives Angebot in direkter Umgebung zu schaffen.“

Zu einer zuverlässigen und berechenbaren Wohnbaupolitik gehört auch die intensive, vertrauenswürdige und konstruktive Zusammenarbeit mit allen an der Umsetzung beteiligten AkteurInnen, wie z.B. den InvestorInnen, ArchitektInnen, Bauunternehmen oder zukünftigen EigentümerInnen.

Senator Sven Schindler: „Um Planungssicherheit für alle an der Umsetzung der Wohnbauvorhaben Beteiligten gewährleisten zu können, dient der verbindliche Fahrplan, den Politik und Verwaltung gemeinsam abgestimmt haben. Dies gilt ebenso für die Schaffung von sozialem Wohnungsbau: die Umsetzung der von der Bürgerschaft beschlossenen 30 Prozent-Quote wird konsequent eingehalten.“

Insgesamt sieht sich die Hansestadt Lübeck vollständig im verabredeten Zeitplan.

Bürgermeister Jan Lindenau: „Die Stadtverwaltung arbeitet mit hohem Engagement und nach Recht und Gesetz die Beschlüsse der Bürgerschaft ab und steht dabei für eine zuverlässige, verbindliche und konstruktive Planung und Umsetzung. Wir sind auf einem guten Weg, das gemeinsam abgestimmte Ziel, bis 2022 Baurecht für rund 4.900 Wohneinheiten zu schaffen, zu erreichen. Regelmäßige Änderungen bei den abgestimmten Planungen verursachen Verzögerungen, die wir als Stadt nicht wollen können. Politik und Verwaltung haben den Auftrag für eine gute Stadtentwicklung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zusammenzuarbeiten.“+++