Veröffentlicht am 11.11.2019

Wie kann Lübeck leiser werden?

Fortschreibung des Lärmaktionsplans nennt Maßnahmen für die Hansestadt

Der Lärmaktionsplan ist ein kommunales, fachübergreifendes Planungsinstrument zur Erfassung und Regelung von Lärmauswirkungen und Lärmproblemen in der Umgebung von Hauptverkehrswegen. Gleichzeitig sollen ruhige Gebiete geschützt und erhalten werden.

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie muss der Lärmaktionsplan alle fünf Jahre überprüft und bei Änderungen überarbeitet werden. Das heißt für Lübeck eine Fortschreibung und Aktualisierung des Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2014. Ein entsprechender Überarbeitungsentwurf ist jetzt fertig gestellt und soll in der Lübecker Bürgerschaft beraten und beschlossen werden.

Im Lärmaktionsplan werden Belastungssituationen in strategischen Lärmkarten dargestellt. Bürgerinnen und Bürger sollen sich durch Lärmaktionspläne fortlaufend darüber informieren können, wo es Lärmschwerpunkte gibt, wie viele Menschen davon betroffen sind und wie sich die Situation im Laufe der Jahre verändert.

Vergleicht man die Betroffenenzahlen der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen aus dem Jahr 2012 mit den Zahlen aus dem Jahr 2017, dann lässt sich zum Beispiel feststellen, dass die Anzahl der hoch bis sehr hoch belasteten Personen abgenommen hat: Der über 24 Stunden berechnete Pegel über 65 dB(A) ist von 8.570 auf 7.990 Personen, und der in den Nachtstunden berechnete Pegel von über 55 dB(A) ist von 8.810 auf 8.530 Personen gesunken. Die Verbesserung der Lärmsituation lässt sich unter anderem mit der Fertigstellung der K13 und der B207neu sowie den ergänzenden Lärmschutzmaßnahmen an der A1 begründen.

Allen Einwohnern soll die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Bereits im Januar 2018 hat der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz zur Bürgerbeteiligung eine Fragebogenaktion zur Lärmbelastung durchgeführt. Es wurden rund 560 Fragebögen eingereicht. In der Broschüre „Lübeck – Stadt der lauten Wege?“ wurden die Auswertungsergebnisse zusammengefasst.

Alle konkreten Maßnahmenvorschläge aus den Fragebögen sind im aktuellen Lärmaktionsplan aufgeführt und wurden geprüft und abgewogen. Eine weitere öffentliche Beteiligung fand vom 9. September bis 6. Oktober 2019 statt. In diesem Zeitraum wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans zur Stellungnahme öffentlich ausgelegt.

Im Lärmaktionsplan ist u.a. ein Maßnahmenkatalog mit Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre aufgeführt, die ein lärmminderndes Potenzial haben. Beispielhaft seien daraus diverse Straßendeckensanierungsmaßnahmen, die Umsetzung des Rahmenplans Innenstadt mit dem daraus abgeleiteten Mobilitätskonzept, der Ausbau der Moislinger Allee (Lachswehrallee bis Lindenplatz) sowie die Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans mit dem Schwerpunkt „stadtverträgliche Verkehrsabwicklung“ genannt.

Darüber hinaus beinhaltet der Lärmaktionsplan Vorschläge und Empfehlungen für weitere mögliche Maßnahmen und langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm. Die Anschaffung eines Verkehrsrechnersystems, die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes oder der Prüfung weiterer Standorte für die Einrichtung von Bahnhaltepunkten sind Beispiele.

Die vorgestellten Strategien und Empfehlungen erfordern im Laufe der nächsten Fortschreibungsstufe eine weitergehende Prüfung auf Machbarkeit.

Weitergehende Informationen sind online abrufbar unter https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/laermschutz

Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans, der ab 18. November 2019 in den politischen Gremien beraten wird, ist online im Politik-Informationssystem abrufbar unter https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008463 +++