Veröffentlicht am 01.11.2019

Erwerb des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses

Prüfung für Schülerinnen und Schüler ohne Schulverhältnis im Mai/Juni 2020

Im Mai/Juni 2020 besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses für Personen ohne Schulbesuch sowie SchülerInnen nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen, und zwar für alle,

  • die zum Zeitpunkt der Prüfung (Mai 2020) das 16. Lebensjahr vollendet haben

  • die nicht SchülerInnen einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule sind

  • die noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben

  • die die Externenprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben

  • die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben

  • die sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.

Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt. Anträge sind ab sofort im Schulamt in der Hansestadt Lübeck (Auslage auf dem Flur oder per Email: luebeck@schulamt.landsh.de erhältlich).

Am Mittwoch, 8. Januar 2020 um 18.30 Uhr, findet in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck-Kücknitz, eine Informationsveranstaltung für angehende PrüfungsteilnehmerInnen statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.

Anmeldeformulare können direkt beim Schulamt, Verwaltungszentrum Kronsforder Allee, Haus Trave, 4. Stock, auf dem Flur abgeholt oder per E-Mail luebeck@schulamt.landsh.de angefordert werden. Abgabeschluss für die vollständigen Anträge ist der 30. Januar 2020 im Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave,
4. Stock, Zimmer 4.122. Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 29. bis 14. Mai 2020 statt. +++