Veröffentlicht am 14.06.2019

Gründerzeitliche Bebauung rund um den Brolingplatz erhalten

Stadt stellt am 19. Juni 2019 die geplante Erhaltungssatzung öffentlich vor

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Hansestadt Lübeck informiert über die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung der Städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Brolingplatz“ im Stadtteil St. Lorenz Nord.

Ziel der Städtebaulichen Erhaltungssatzung Brolingplatz ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu schaffen.

Das Erhaltungsgebiet zeichnet sich überwiegend durch eine gründerzeitliche Bebauung aus. Zusammen mit wenigen Vertretern der Bebauung vor Fall der Torsperre (1864) und der Wohnbebauung bis zum Ende der Weimarer Republik ist ein zusammenhängender intakter Stadtraum erlebbar.

Mit einer Erhaltungssatzung soll das gestalterisch und baugeschichtlich bedeutsame Quartier in St. Lorenz Nord langfristig erhalten und verbessert werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu einer Öffentlichkeitsveranstaltung am Mittwoch, 19. Juni 2019, um 19 Uhr in der Aula des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium, Ziegelstraße 38 (Zugang über Wirtschaftshof) eingeladen. Es wird der Entwurf der Erhaltungssatzung vorgestellt und die Gelegenheit zu Fragen und Diskussion gegeben.

Die Planungsunterlagen liegen zudem vom 11. Juni bis 12. Juli 2019 im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 im Foyer (Erdgeschoss) aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs jeweils von 8 Uhr bis 15 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr allgemein zugänglich.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf den Internetseiten des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung online abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung.html +++