Veröffentlicht am 21.05.2019

KWL fordert weiterhin Räumung des MAZ-Geländes

LLUR hat über Widersprüche entschieden: MAZ darf weiterhin betrieben werden

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat über die Widersprüche der Anwohner gegen den Betrieb des Mineralstoff-Aufbereitungszentrums (MAZ) der Firma Scheel beschieden. Die Widersprüche richteten sich vor allem gegen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen aufgrund der Lärm- und Staubbelastung. Das LLUR hat über diese Widersprüche entschieden und in der Folge den weiteren Betrieb der Anlage mit zusätzlichen Auflagen öffentlich-rechtlich genehmigt. Das bedeutet, die Firma Scheel kann den Betrieb unter der Wahrung der Auflagen wieder aufnehmen. Kontrolliert werden die immissionsschutzrechtlichen Auflagen durch das Land. In die Zuständigkeit des städtischen Bereichs Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (UNV) fallen die Kontrollen der Einhaltung des Landesnaturschutzgesetzes und der Umweltgesetze. Diese Kontrollen werden bei eventueller Wiederaufnahme des Betriebes äußerst streng erfolgen.

Vor diesem Hintergrund kann als Grundstückseigentümer die KWL GmbH nur auf dem privat-rechtlichem Weg gegen den weiteren Betrieb vorgehen. Nachdem der Pachtvertrag mit der Firma Scheel nicht verlängert wurde, schöpft derweil die KWL alle zivilrechtlichen Möglichkeiten aus, um die Herausgabe und Räumung des Grundstückes vor dem Landgericht zu erstreiten. Von besonderer Bedeutung hierbei ist, dass kein weiteres Material angeliefert wird. Solange das Gericht kein Urteil gesprochen hat, sind der KWL jedoch die Hände gebunden. +++